Unternehmensformen Übersicht 2023 inkl. Geschäftskonto-Empfehlungen
Welche Unternehmensformen gibt es und welche ist die Richtige für mich? Diese Fragen stellen sich viele Gründer und Selbstständige. Denn wenn eine Geschäftsidee erfolgreich umgesetzt werden soll, ist die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidend.
Bei der Entscheidung kommt es nicht nur auf die Branche an, sondern auch darauf, ob allein oder mit anderen gegründet wird oder wie viel Kapital überhaupt zur Verfügung steht. Auch die unterschiedlichen Steuern sind zu beachten.
Wir haben hier aufgelistet, welche Unternehmensformen es in Deutschland gibt, was bei der Gründung zu beachten ist und verraten dir ebenfalls, wie du an das beste Geschäftskonto für das neue Unternehmen kommst.
Unternehmensformen: Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland werden Unternehmen in drei Arten unterteilt.
- Zu den Einzelunternehmen zählen Freiberufler, Selbstständige, Einzelkaufleute und Kleingewerbetreibende.
- Unter Personengesellschaften fallen GbR, KG und OHG.
- Kapitalgesellschaften sind eine GmbH, eine UG, die AG und die Limited.
- Bei manchen Unternehmensformen haften Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen.
- Einige Unternehmensformen können nur von mehreren Personen gegründet werden.
- Vor der Gründung sollte immer eine ausführliche Beratung stattfinden.
- Digitalbanken und Fintechs eröffnen kostenlose Geschäftskonten für alle Unternehmensformen.
Inhaltsverzeichnis: Unternehmensformen 2023
Unternehmensformen Übersicht 2023 inkl. Geschäftskonto-Empfehlungen
I. Einzelunternehmen
Einzelunternehmer gründen leichter als die anderen. In diese Gruppe fallen Freiberufler, Kleinunternehmer, Einzelkaufleute und Einzelunternehmer. Während Freiberufler sich nur an das Finanzamt wenden müssen, benötigen Gewerbetreibende einen Gewerbeschein.
Kaufleute lassen sich für gewöhnlich noch im Handelsregister eintragen und werden dann als e.K., eingetragener Kaufmann, bezeichnet. Durch diese Eintragung ergibt sich das Recht, eine Firma zu führen, was auch eine gewisse Flexibilität bei der Namensgebung des Unternehmens erlaubt.
Einzelunternehmen sind mit wenig bürokratischen Hürden zu gründen und auch die Kosten halten sich im Rahmen. Sie müssen keine Gesellschafterverträge aufsetzen und daher nicht zum Notar gehen. Allerdings haften diese Unternehmer mit ihrem gesamten Vermögen. Nicht nur dem auf dem Geschäftskonto, sondern auch auf dem Privatkonto.
Einzelunternehmen auf einen Blick:
- Zahl der Gründer: nur 1 Person
- Stammkapital: nicht erforderlich
- Haftung: nicht beschränkt, daher auch mit Privatvermögen
- Steuern: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer
- Gründungsprozess: unkompliziert, Meldung beim Finanzamt, Gewerbeschein
Das passende Geschäftskonto für Einzelunternehmer:
Digitalbanken und Fintechs bieten geschäftliche Konten an, die den Bedürfnissen dieser Unternehmergruppe entgegenkommen. Bei FYRST, FINOM und N26 Business ist es sogar möglich, ein kostenloses Geschäftskonto zu eröffnen. Auch Kontist und Qonto sind einen Blick wert, vorwiegend für Selbstständige und Freiberufler. Diese Konten operieren in der Regel auf Guthabenbasis.
Neben dem Geschäftskonto ohne Kontoführungsgebühren haben diese Anbieter noch andere kostenpflichtige Kontomodelle im Angebot. Hier lohnt es sich, zu vergleichen. Während die Basisvariante von N26 Business kein Limit bei Überweisungen macht, sind es bei FYRST nur 50 Buchungsposten im Monat.
II. Personengesellschaften
Bei einer Personengesellschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um ein Unternehmensziel zu erreichen. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft handelt es sich bei einer Personengesellschaft nicht um eine juristische Person. Die Gesellschafter selbst übernehmen die Geschäftsführung.
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die einfachste Rechtsform unter den Personengesellschaften. Verlangt werden zwei natürliche oder juristische Personen, die sich zu einem Zweck zusammenschließen.
Die Gründung einer GbR muss nicht wirtschaftlicher Natur sein, auch Arztpraxen und Anwaltskanzleien arbeiten häufig unter dem Dach einer GbR. Handelsgewerbe mit kaufmännischen Tätigkeiten können keine GbR gründen.
Die Gründung selbst ist unbürokratisch. Der Zweck der GbR wird in einem Gesellschaftervertrag festgehalten, der nicht notariell beglaubigt werden muss.
GbR auf einen Blick:
- Zahl der Gründer: min. 2 Personen
- Stammkapital: nicht erforderlich
- Haftung: keine beschränkte Haftung
- Steuern: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
- Gründungsprozess: einfache formlose Gründung durch Aufsetzen eines Gesellschaftervertrages, der nicht beglaubigt werden muss
Das passende Geschäftskonto für eine GbR:
Bei FYRST hat eine GbR die Möglichkeit, ein Firmenkonto ohne Grundgebühren zu eröffnen. Das Konto mit 50 inkludierten Buchungsposten wird digital geführt, für die Bargeldauszahlung steht die Infrastruktur der Cash Group (d. h. Geldautomaten der Commerzbank, Deutsche Bank, Postbank und HypoVereinsbank) zur Verfügung, Einzahlungen können über die Postbank vorgenommen werden.
Einen Blick wert sind auch die digitalen Geschäftskonten von FINOM, Qonto und bunq. Bei den Filialbanken sollten die Angebote von Commerzbank und Postbank verglichen werden.
OHG – Offene Handelsgesellschaft
Zwischen einer OHG (Offene Handelsgesellschaft) und einer GbR gibt es viele Gemeinsamkeiten. So sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich und es muss ein entsprechender Vertrag aufgesetzt werden.
Alle Partner sind gleichberechtigt und haften auch mit ihrem Privatvermögen. Damit wird die Gründung schnell und kostengünstig realisiert.
Die OHG ist eine typische Geschäftsform von Handelsunternehmen.
OHG auf einen Blick:
- Zahl der Gründer: min. 2 Personen
- Stammkapital: nicht erforderlich
- Haftung: keine unbeschränkte Haftung, auch mit Privatvermögen
- Steuern: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
- Gründungsprozess: informeller Gesellschaftervertrag ohne notarielle Beglaubigung
Das passende Geschäftskonto für eine OHG:
Im Bereich digitales Konto für geschäftliche Zwecke besteht die Wahl zwischen FYRST, FINOM und Qonto.
Wenn es keine deutsche IBAN sein muss, könnte das Angebot von Qonto oder bunq interessant sein. Unter den Filialbanken kommt die Commerzbank, Deutsche Bank und Postbank infrage.
KG – Kommanditgesellschaft
Die KG (Kommanditgesellschaft) als Sonderform der OHG ist heute etwas aus der Mode gekommen, unterliegt aber grundsätzlich den Vorschriften und Gesetzen, die auch für eine OHG gültig sind. Allerdings gibt es zwischen den Gesellschaftern einen Unterschied, denn es treten auf:
- 1. Kommanditist: Dieser Gesellschafter haftet nur mit der Summe, die er als Einlage in das Unternehmen getätigt hat. Entscheidungs- und Mitbestimmungsrecht besteht nur, wenn der Gesellschaftsvertrag das festgelegt hat. Häufig ist der Kommanditist als Prokurist tätig. Findet sich niemand, der dazu bereit ist, kann ein Leerlauf-Kommanditist eingesetzt werden, der mit einer symbolischen Haftsumme in den Gesellschaftervertrag eingesetzt wird.
- 2. Komplementär: Dieser Gesellschafter haftet in vollem Umfang, auch mit seinem Privatvermögen. Der Komplementär übt die Position des Geschäftsführers aus.
KG auf einen Blick:
- Zahl der Gründer: min. 2 Personen, ein Kommanditist und ein Komplementär
- Stammkapital: nicht erforderlich
- Haftung: Komplementär haftet in vollem Umfang, Kommanditist nur mit der Einlagesumme
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer
- Gründungsprozess: unbürokratisch Gesellschaftervertrag muss notariell beglaubigt werden
Das passende Geschäftskonto für eine KG:
Im Prinzip gilt auch für die KG, was wir im Vergleich für die OHG empfohlen haben. Kostenlos kann FINOM genutzt werden, alternativ steht FYRST und Qonto als digitales Konto für geschäftliche Zwecke zur Auswahl.
Kommen diese Optionen nicht infrage, aber soll es sich um ein Online-Geschäftskonto handeln, kannst du dir die Angebote von Qonto und bunq anschauen. Auch die Postbank, Deutsche Bank und Commerzbank akzeptiert eine KG als Kunden, was bei häufigen Einzahlungen und Auszahlungen von Interesse sein kann.
III. Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften stehen in hohem Ansehen und genießen durch ihre Rechtsform ein großes Vertrauen.
Es handelt sich bei Kapitalgesellschaften um juristische Personen. Allerdings ist die Gründung hier nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Wir stellen dir hier die verschiedenen Formen überblicksartig vor.
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist so etwas wie die Oberliga unter den Unternehmensformen.
Du musst ein Startkapital von mindestens 25.000 € haben, hast aber den Vorteil, dafür eine beschränkte Haftung zu genießen. Bei einer Insolvenz bleibt dein Privatvermögen tabu.
Eine GmbH kann von einer Einzelperson als Ich-AG gegründet werden oder mit mehreren Personen.
GmbH auf einen Blick:
- Zahl der Gründer: ein oder mehrere Gründer
- Stammkapital: mindestens 25.000 €
- Haftung: beschränkt, Privatvermögen bleibt unangetastet
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
- Gründungsprozess: viele bürokratische Auflagen, hohe Kosten, gründliche Vorbereitung, notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag notwendig
Das passende Geschäftskonto für eine GmbH:
Ein digitales Geschäftskonto für eine GmbH bietet das niederländische Fintech FINOM mit einer deutschen IBAN schon zum Nulltarif an. Ein Upgrade ist möglich, wenn mehr Leistung gewünscht wird. Eine weitere Option sind FYRST und Qonto, das bei nur einem Nutzer und einer Karte ebenfalls kostenlos ist. Verglichen werden sollte auch das Angebot von Qonto und von bunq. Unter den Filialbanken eignen sich die Postbank, Deutsche Bank und die Commerzbank.
UG – Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die UG (Unternehmensgesellschaft) wird oft als „kleine GmbH“ bezeichnet und wird gerne von jungen Gründern gewählt. Aus gutem Grund: Die UG bringt alle Vorteile der GmbH mit sich, kann aber bereits mit einer Einlage von 1 € gegründet werden.
Der Gründungsprozess ist allerdings exakt so aufwendig wie der einer GmbH.
UG auf einen Blick:
-
- Zahl der Gründer: mindestens ein Gründer
- Stammkapital: ab 1 €
- Haftung: beschränkt, Privatvermögen bleibt außen vor
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
- Gründungsprozess: erfordert eine zeit- und kostenintensive Vorbereitung und einen notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag
Das passende Geschäftskonto für eine UG:
Junge Gründer sind digital hervorragend aufgestellt, weshalb viele auf die kostenlosen oder preiswerten Online-Geschäftskonten zurückgreifen. Diese bieten sich immer dann an, wenn alles am PC oder per App erledigt wird und der Bargeldbezug und die Einzahlungen überschaubar bleiben. Gratis bekommst du bei den Allroundern FINOM und FYRST ein digitales Businesskonto. Upgrades sind hier genauso möglich, wie bei Qonto.
Benötigst du die Dienstleistungen einer Filialbank, solltest du die Angebote der Postbank und der Commerzbank miteinander vergleichen.
AG – Aktiengesellschaft
Die graue Eminenz der Unternehmen – AG (Aktiengesellschaft) – benötigt einen Aufsichtsrat und einen Vorstand. Die Geschäftsanteile werden als Aktien an die Aktionäre ausgegeben. Eine Gründung mit einer Person ist möglich, dann besitzt du 100 % der Aktienanteile.
Mit 50.000 € Grundkapital ist die finanzielle Hürde noch höher als bei einer GmbH. Die Gründung erfolgt formell beim Notar. Bei einer AG bleibt das Privatvermögen bei Insolvenz unangetastet.
AG auf einen Blick:
- Zahl der Gründer: mindestens eine Person
- Stammkapital: ab 50.000 €
- Haftung: beschränkt, keine Haftung mit Privatvermögen
- Steuern: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer
- Gründungsprozess: formell, kostenintensiv, Gesellschaftervertrag mit notarieller Beglaubigung
Das passende Geschäftskonto für eine AG:
Grundsätzlich eröffnen alle Direkt- und Filialbanken, die auch einer GmbH erlauben, ein Konto zu führen, eine Bankverbindung für eine Aktiengesellschaft. Soll das Konto bei einer Direktbank oder einem Fintech geführt werden, eignen sich FYRST und Qonto, auch bei FINOM und bunq kann das Konto eröffnet werden.
Hier kommt es bei der Entscheidung, darauf an, alle Erwartungen an das Businesskonto aufzulisten und dann die potenziell entstehenden Kosten abzugleichen. Ein „AG“-Geschäftskonto kann auch bei Filialbanken wie Postbank, Deutsche Bank und Commerzbank geführt werden.
Ltd. – Limited by Shares
Je nach Branche und Aktionsbereich eignet sich in manchen Fällen auch die britische Ltd. (Limited by Shares) als Unternehmensform. Bei einer Ltd. befindet sich der Sitz des Unternehmens in Großbritannien und unterliegt dem britischen Recht.
Verfolgst du als Gesellschafter einer Ltd. deine Geschäfte vorrangig in Deutschland, musst du dich im Handelsregister eintragen lassen und auch hier Steuern zahlen. Das kann im unternehmerischen Alltag kompliziert sein. Ansonsten kannst du eine Ltd. mit der UG vergleichen.
Ltd. auf einen Blick:
- Zahl der Gründer: mindestens 1 Gründer
- Stammkapital: 1 Britisches Pfund als Minimum
- Haftung: beschränkt, privates Vermögen bleibt unangetastet
- Steuern: Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
- Gründungsprozess: erfolgt nach britischem Recht durch spezialisierte Agenturen, eventuell weitere bürokratische Prozesse wie Eintrag ins deutsche Handelsregister notwendig
Das passende Geschäftskonto für eine Ltd.:
Deutsche Banken haben die Limited wenig bis kaum auf dem Schirm. Der ausländische Firmensitz wirkt auf manche Geldinstitute nicht besonders seriös. Trotzdem bieten einige Banken interessante Konditionen für ein Ltd. Konto. Vergleichen kannst du die Angebote von Qonto und bunq. Gute Erfahrungen haben Kunden auch mit der Prepaid Mastercard von VIABUY gemacht. Unter den Filialbanken kommt die Postbank infrage.
Fazit: Die richtige Unternehmensform finden
Nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmer. Am Anfang stehen Fragen nach einer Gründung allein oder im Team und der Kassensturz, um das Startkapital zu ermitteln. Wichtig ist auch, wie viel bürokratischen Aufwand du bewältigen musst und wie schnell du deine unternehmerischen Tätigkeiten aufnehmen möchtest. So kann der Eintrag ins Handelsregister eine gewisse Zeit beanspruchen.
Die Entscheidung für eine Unternehmensform sollte nicht übers Knie gebrochen werden. Wichtig sind gründliche Informationen zusammenzutragen und auch eine Gründerberatung zu nutzen. Die hilft auch dabei, den Business-Plan zu erstellen. Nicht vergessen werden sollte die Finanzverwaltung.
Sobald die Entscheidung für eine Unternehmensform gefallen ist, gilt es, das passende Business-Konto auszuwählen. Hier leistet unser Vergleich eine große Hilfestellung, die bares Geld spart, was gerade in der Gründungsphase entscheidend ist.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Unternehmensformen gibt es in Deutschland?
Die Unternehmensformen in Deutschland lassen sich in drei Kategorien einteilen. Zu den Einzelunternehmen zählen Einzelkaufleute, Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Als Personengesellschaften werden GbR, OHG und KG bezeichnet. GmbH, UG, AG und Limited. Daneben existieren Mischformen wie die GmbH & Co. KG oder eine Genossenschaft.
Welche Rechtsformen gehören zu den Personengesellschaften?
Unter die Personengesellschaften in Deutschland fallen die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Da der Aufwand bei der Gründung im Verhältnis recht schnell zu managen ist, besteht ein relativ geringes unternehmerisches Risiko.
Welche Rechtsformen sind Kapitalgesellschaften?
Im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) im zweiten Abschnitt werden die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sowie die GmbH als Kapitalgesellschaften genannt. Außerdem zählen die Unternehmergesellschaften mit beschränkter Haftung (UG) und Europäische Aktiengesellschaften (SE) dazu.
Welche Unternehmensformen müssen ins Handelsregister eingetragen werden?
Aufgrund der Rechtsform müssen sich OHG, KG, KGaA, GmbH, UG und AG verpflichtend ins Handelsregister eintragen lassen. Eine GbR kann auf freiwilliger Basis eingetragen werden, allerdings wird sie dann in eine OHG umgewandelt. Einzelunternehmer haben ebenfalls die Wahl, denn die können sich auf Wunsch in Handelsregister eintragen lassen. Daraus folgt die Bezeichnung eingetragener Kaufmann (e.K.).
Welche Unternehmensform habe ich als Freelancer?
Diese Gruppe zählt zu den Selbstständigen, ein Gewerbeschein ist meist nicht notwendig und der Gang zum Notar erfolgt ebenfalls nicht. Allerdings muss ab einem gewissen Einkommen Umsatzsteuer gezahlt werden.
Welche Geschäftsformen eignen sich für Gründer und Startups?
Die Unternehmensform ist nicht zuletzt eine Frage des Geldbeutels. Am häufigsten starten Gründer in Deutschland als Einzelunternehmer – mit oder ohne Eintrag ins Handelsregister. Die Personengesellschaften GbR, OHG, KG und die Partnergesellschaft bei Freiberuflern sind ebenfalls beliebt bei allen, die eher knapp bei Kasse sind. Kostenintensiver ist die Kapitalgesellschaft. Die hat jedoch den Vorteil, dass der Gründer nicht mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann. Die GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 € als Einlage. Ab 1 € Stammkapital kann hingegangen werden, eine UG gründen, die bei Start-ups besonders beliebt ist.
Welche Geschäftsformen eignen sich für Einzelpersonen?
Viele später erfolgreiche Gründer haben erst einmal als Kleinunternehmer die Fühler ausgestreckt. Ansonsten besteht die Wahl zwischen vielen verschiedenen Rechtsformen. Jede hat ihre Vor- und Nachteile, oft richtet sich die Entscheidung auch nach dem vorhandenen Stammkapital. Das ist für die GmbH, die auch allein gegründet werden kann, recht hoch. Leichter ist das mit der auch als Mini-GmbH bezeichneten UG, die ebenfalls eine Einzelperson führen kann. Ansonsten kommen noch AG oder das Einzelunternehmen infrage. Je nach Branche kann es auch sinnvoll sein, als Freiberufler an den Start zu gehen.
Welche Rechtsform ist die beste für Selbstständige?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da viele verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Denn das Thema hat finanzielle, rechtliche und steuerliche Aspekte. Weiterhin muss die Rechtsform zur Geschäftsidee passen. Wir empfehlen, eine Gründungsberatung mit ins Boot zu nehmen.
Welche Unternehmensformen bedingen die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter/Inhaber?
Gesellschafter von Personengesellschaften wie GbR, KG oder OHG haften nicht nur unbeschränkt mit ihrem Geschäftsvermögen, sondern im Falle des Falles auch mit dem Privatvermögen. Über dieses Risiko müssen sich Gründer bewusst sein und sich nicht vorschnell für eine Personengesellschaft entscheiden. Selbst, wenn die Gründungsformalitäten unkomplizierter sind.
Kann ich meine Unternehmensform wechseln?
Ein Wechsel der Unternehmensform ist möglich, aber wieder mit einem Aufwand an Zeit und Kosten verbunden. Typisch ist etwa der Wechsel von einer UG zu einer GmbH, wenn das Startkapital von 25.000 € erreicht wurde.
Welche Unternehmensform wähle ich, wenn ich kein Kapital für eine GmbH habe?
In diesem Fall kommt die UG infrage, die nur eine Einlage von 1 € erfordert.
Ist die Unternehmensform automatisch die Rechtsform?
Die Unternehmensform ist mit der Rechtsform identisch. Rechtsform ist lediglich die förmliche Bezeichnung.
Welche Unternehmen müssen mit Privatvermögen haften?
Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG haften auch mit Privatvermögen.
Welches ist die häufigste Unternehmensform in Deutschland?
Laut Statistik haben in Deutschland die Einzelunternehmer die Nase vorne.