Vereinskonto eröffnen: Welches Konto für Vereine ist das Beste?
Ein Vereinskonto eröffnen erspart bei der Finanzverwaltung nicht nur viel Zeit, sondern sorgt auch für ein transparentes Wirtschaften und Rechtssicherheit. Ein spezielles Konto für Vereine wird – kaum zu glauben bei der Vereinsdichte in Deutschland – nur von sehr wenigen Banken angeboten.
Bei welcher Bank sollte ein Verein sein Konto führen? Wo gibt es das beste Girokonto für Vereine? Dieser Beitrag liefert die Antworten.
Vereinskonto Vergleich: 7 Konten für Vereine im Überblick (12/2023)
Wenn eine Bank für Vereine gesucht wird, ist das gleichzeitig einfach und kompliziert. Nicht jede Bank bietet ein spezielles Vereinskonto an, sodass alternativ ein Geschäftskonto genutzt werden muss. In unserer Vergleichstabelle haben wir gelistet, wo ein Girokonto für Vereine eröffnet werden kann und mit welchen Konditionen zu rechnen ist.
Bank / Anbieter | Gebühren & Besonderheiten | Mehr Infos |
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Global-Konto Business | Global-Konto bietet die Möglichkeit für eingetragene Vereine (e.V.) eine Prepaid Mastercard mit Kontofunktion zu folgenden Konditionen zu beantragen:
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Onlinekonto.de Firmenkonto | Bei Onlinekonto.de können eingetragene Vereine (e.V.) eine Prepaid Mastercard mit Kontofunktion zu folgenden Konditionen beantragen:
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TrumpfKonto Vereine | Die Direktbank Deutsche Skatbank hat sich auf Vereinskonten sozusagen spezialisiert. Hier gibt es ein leistungsstarkes Angebot, das exakt auf die Bedürfnisse von Vereinen zurechtgeschnitten ist.
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GLS gGeschäftskonto | Die GLS Bank bietet ihr Vereinskonto ausschließlich gemeinnützigen Vereinen an.
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Sparkasse Vereinskonto | Die regional aktiven Sparkassen bieten ein Vereinskonto an. Die Konditionen müssen vor Ort in den Filialen erfragt werden. | |
ING Vereinskonto | Bei der ING gibt es kein Konto, das von Vereinen geführt werden kann. | |
DKB Vereinskonto | Hier wurden die Erfahrungen gemacht, dass Vereine, die ein Gemeinschaftskonto bei der DKB führen möchten, als Kunden abgelehnt werden. | |
Commerzbank Vereinskonto | Zu den Angeboten der Commerzbank zählt kein Vereinskonto. | |
Volksbank / VR Vereinskonto | Als die regionalen Partner vor Ort stehen die Volksbanken auch Vereinen zur Seite. Die Konditionen unterscheiden sich lokal, daher sollte jeweils in der nächsten Filiale nachgefragt werden. | |
norisbank Vereinskonto | Das Top-Girokonto der norisbank eignet sich in der Variante Gemeinschaftskonto auch als Vereinskonto – vor allem für nicht eingetragene Vereine und Gruppen, die eine unkomplizierte Lösung suchen. Dieses Konto ist bedingungslos kostenlos. | |
Haspa Vereinskonto | In der Vergangenheit beliebt war das Vereinskonto der Hamburger Sparkasse. Offensichtlich gibt es diese Leistung nicht mehr im gewohnten Umfang. Eventuell haben Hamburger Vereine eine Option auf ein Girokonto, wenn sie vor Ort in der Filiale nachfragen. |
Inhaltsverzeichnis: Vereinskonto
Vereinskonto: Die wichtigen Grundlagen einfach erklärt
Was ist ein Vereinskonto?
Wenn Menschen zusammenkommen und einen Verein gründen, geht es um Gemeinschaft, Solidarität und früher oder später auch um finanzielle Angelegenheiten. Das Vereinskonto als Sonderform des Gemeinschaftskontos erlaubt es dem Vorstand transparent und effizient den Zahlungsverkehr abzuwickeln und Gelder zu verwalten. Dafür wird ein Vereinskonto benötigt:
- Kontrolle von Einnahmen und Ausgaben des Vereins
- Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
- Verwaltung von Sponsoren– und Fördergeldern
- Eingang von Spendengeldern
- Ausstellen von Spendenquittungen
Ein Vereinskonto ermöglicht es, alle finanziellen Angelegenheiten rund um den Verein zu organisieren. Ein privates Konto eines Mitgliedes empfiehlt sich nicht. Zum einen führt das zu einer unübersichtlichen Buchhaltung und der Vermischung privater Ausgaben mit denen des Vereins.
Allerdings haben manche Vereine relativ hohe Einnahmen – werden die über ein privates Girokonto abgewickelt, müsste der Inhaber am Ende noch Steuern entrichten. Ein Girokonto für einen Verein ist daher immer sinnvoll – und im Prinzip identisch mit einem Geschäftskonto.
Muss ein Verein ein Konto haben?
Einen Verein gründen ist relativ leicht. Doch bei allem Enthusiasmus sollte eine gute Organisation nicht vergessen werden. Jeder Verein ist verpflichtet, den Mitgliedern Informationen zu den Einnahmen und Ausgaben des Vereines zu geben. Diese Aufgabe obliegt dem Vorstand, der damit seiner Rechenschaftspflicht gemäß Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nachkommt.
Damit ein Bild über die finanzielle Lage abgegeben werden kann, muss der Vorstand zuverlässig auf alle Vorgänge zurückgreifen können – genau diese Möglichkeit hat er mit einem Bankkonto für Vereine.
Konto für eingetragene Vereine (e. V.)
Ein eingetragener Verein ist durch den Eintrag in das Vereinsregister eine juristische Person und damit voll rechtsfähig. Wie das Vereinsvermögen verwendet wird, ist eine gemeinschaftliche Entscheidung. Die Mitglieder und der Vorstand haften nicht mit dem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vereinsvermögen. Ein e. V. kann Miet- und Pachtverträge abschließen. Das ist mit den Aktivitäten eines Unternehmens zu vergleichen – daher geht es ohne Vereinskonto nicht.
Konto für nicht eingetragene Vereine
Während ein eingetragener Verein mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt, reichen hier auch zwei. Grundsätzlich wird mit dem Vereinsvermögen gehaftet, doch handelt ein Mitglied unrechtmäßig, kann es auch mit dem Privatvermögen zur Rechenschaft gezogen werden. Das zeigt, wie wichtig es ist, auch hier Klarheit mit einem Bankkonto für den Verein zu schaffen.
Konto für gemeinnützige Vereine
Ein Verein wird vom Finanzamt dann als gemeinnützig anerkannt, wenn er selbstlos, materiell, geistig oder auch sittlich die Allgemeinheit fördert. Das sind meist Vereine, die im Sport, in der Bildung, in der Kunst oder in der Kultur engagiert sind. Ist die Gemeinnützigkeit anerkannt, sollte spätestens dann der Gang zur Bank erfolgen, um das Vereinskonto zu eröffnen. Denn gemeinnützige Vereine sind von der Ertrags,- Körperschafts-, Vermögens- und Umsatzsteuer befreit. Als juristische Person kann der gemeinnützige Verein auch Spendenquittungen ausstellen. Da versteht sich von selbst, dass diese ganzen Dinge transparent über ein Girokonto für Vereine laufen müssen.
Konto für nicht gemeinnützige Vereine
Vereine, die gewinnorientierte Zwecke verfolgen und somit nicht gemeinnützig sind, zählen in Deutschland zu den Ausnahmeerscheinungen. Als Alternative haben sich gemeinnützige GmbH (gGmbH) und gemeinnützige UG (gUG) bewährt. Viele Social Unternehmer machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Als juristische Personen und Kapitalgesellschaften besteht hier sogar eine gesetzliche Pflicht zum Geschäftskonto, oder Vereinskonto.
Kosten beim Vereinskonto: Wie teuer ist ein Konto für Vereine?
Welche Kosten können bei einem Vereinskonto entstehen?
Gerade Vereine müssen darauf achten, die Kosten gering zu halten, um mehr Geld für den eigentlichen Vereinszweck zur Verfügung zu haben. Daher sollten Vereine immer einen Vereinskonto Vergleich nutzen, um Einsparpotenziale aufzudecken. Diese Kosten können entstehen:
- Kontoführungsgebühren
- Kosten für beleghafte und beleglose Buchungen
- Kosten für Giro– und Kreditkarten
- Kosten für die Auszahlung von Bargeld
- Kosten für Bareinzahlungen
- Möglichkeit und Kosten von Daueraufträgen und Lastschriften
- Weitere Konto-Nebenkosten wie Rücklastschriften, Übersendung der Kontoauszüge per Post oder Einreichen von Schecks
Kostenloses Vereinskonto: Ist das möglich?
Obwohl Deutschland das Land der Vereine ist, gehört das kostenfreie Girokonto für Vereine nicht unbedingt zum Produktportfolio der etablierten Filialbanken. Häufig erhält ein Verein die Möglichkeit, ein Geschäftskonto für seine Zwecke zu nutzen. Ein Business Konto ist in der Regel mit Kontoführungsgebühren verbunden.
Die regional aktiven Sparkassen und Volksbanken machen sich traditionell stark für die Unterstützung von Vereinen. Nicht nur mit Fördergeldern und Sponsoring, sondern auch im Hinblick auf Kontoführung. Aufgrund der regionalen Struktur muss jeder Verein selbst bei sich vor Ort nachfragen. Besonders gute Chancen auf eine kostenlose Kontoführung bei Sparkassen und Volksbanken haben der Erfahrung nach gemeinnützige Vereine.
Kostenloses Konto für einen nicht eingetragenen Verein
Nicht eingetragene Vereine haben bei der kostenlosen Kontoführung schlechte Karten. Ihnen bleibt nur die Option, ein reguläres Geschäftskonto zu eröffnen oder bei einer Bank, die ein Vereinskonto im Programm hat, in den sauren Apfel zu beißen und Kontoführungsgebühren zu zahlen.
Kostenloses Konto für gemeinnützige Vereine
Sofern der Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht wird, haben eingetragene Vereine eine echte Chance auf den Erlass der Kontoführungsgebühren. Sollte das Konto nicht bei einer Sparkasse oder einer Volksbank geführt werden, die diese Gebühren erlässt, handelt es sich um ein Onlinegirokonto für Vereine.
Eröffnung eines Vereinskontos: Das ist der Ablauf
Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person. Das Konto kann daher auf den Namen des Vereins geführt werden. Die Kontoeröffnung erfolgt durch alle Vorstandsmitglieder zusammen. Ist in der Satzung eine abweichende Regelung getroffen, kann etwa der erste Vorsitzende das Konto auch allein online eröffnen.
- Vereinskonto aus dem Vereinskonto Vergleich auswählen.
- Daten in das Formular eingeben.
- Angefragte Dokumente hochladen.
- Videoidentifikation starten zwecks Legitimation oder Postidentifikation durchführen.
- Zugangsdaten für das Konto kommen direkt per Mail.
- Nach einigen Tagen gehen die Karten für das Konto per Post zu.
Welche Unterlagen werden für die Kontoeröffnung eines Vereinskontos benötigt?
Die Banken übersenden für gewöhnlich eine Liste der benötigten Unterlagen. In der Regel sind das:
- Auszug aus dem Vereinsregister, beglaubigt
- oder: Protokoll der letzten Hauptversammlung
- Legitimation der Verfügungsberechtigten durch Personalausweis oder Postident-Verfahren
Das gibt es noch zum Vereinskonto zu wissen
Wenn das Vereinskonto eröffnet wird, gibt es auch einige juristische Dinge zu beachten, damit zukünftige Probleme vermieden werden.
Bankvollmacht für den Vereinsvorstand
Bei der Kontoeröffnung wird festgelegt, ob alle Vorstandsmitglieder des Vereins gleichberechtigt Zugriff auf das Konto haben. In diesem Fall müsste der ganze Vorstand für eine Transaktion unterschreiben. Manchmal legt die Vereinssatzung auch andere Regeln fest. Zum Beispiel kann dann nur der erste Vorsitzende Transaktionen durchführen. Vereine sollten sich daher schon bei der Gründung genau überlegen, wie sie diese Formalien am besten regeln.
Veruntreuung von Vereinsgeldern – das ist wichtig!
Immer wieder kommt es vor, dass bei nicht eingetragenen Vereinen ein Vorstandsmitglied die Vereinsgelder auf einem privaten Konto einzahlt, das auf seinem Namen läuft. Das erfüllt nach § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bereits den Straftatbestand der Veruntreuung.
Ein Vereinsvorstand ist gesetzlich verpflichtet, das Vermögen des Vereins im Sinne dessen Satzung zu verwalten. Auch wenn sich bei einem offiziellen Vereinskonto der Vorstand Geld in die eigene Tasche wirtschaftet, kann das Konsequenzen haben. Relevant sind dann die Straftatbestände Betrug § 263 StGB, Untreue § 266 StGB, Urkundenfälschung § 267 StGB oder Unterschlagung § 246 StGB. Mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe ist zu rechnen.
Wissenswertes zum Bankkonto für Vereine
Gibt es ein Konto für die Mannschaftskasse?
In vielen Vereinen ist die Mannschaftskasse nach wie vor eine Blechdose, in die jeder einzahlt. Kein Wunder, dass sich Trainer und Teammitglieder fragen, ob es nicht auch hier die Möglichkeit eines Kontos gibt.
Läuft diese Mannschaftskasse über das allgemeine Vereinskonto, handelt es sich streng genommen um Einnahmen, die laut Satzung entsprechend ausgegeben und eventuell auch versteuert werden müssen. Eröffnet der Trainer ein privates Girokonto, ist das rechtlich nicht ganz einwandfrei.
Andererseits ist eine Mannschaft auch kein Verein, der ein eigenes Vereinskonto eröffnen kann. Wir würden daher vorschlagen, ein kostenfreies Gemeinschaftskonto für die Mannschaftskasse zu eröffnen und Trainer sowie ein Teammitglied als Verfügungsberechtigte einzutragen.
Ein Konto für eine (Selbsthilfe-) Gruppe eröffnen
Viele Menschen schließen sich zu Selbsthilfegruppen zusammen. Oft, aber nicht immer, entsteht aus dieser Initiative später ein Verein.
Eine Selbsthilfegruppe mit mindestens zwei Personen ist rechtlich betrachtet eine Personengesellschaft und somit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine sogenannte BGB-Gesellschaft.
Gibt es keine weitere vertragliche Vereinbarung, kann diese Gruppe ein privates Girokonto oder Gemeinschaftskonto eröffnen. Das ist zwar schnell und pragmatisch, doch das Geld geht de facto in den „Besitz“ des oder der Kontoinhaber über. Dieses System eignet sich allerdings nur in Ausnahmefällen oder bei sehr geringen Zuwendungen.
Besteht ein Gesellschaftsvertrag, kann ein Geschäftskonto auf den Gruppennamen eröffnet werden. Sämtliche Bankgeschäfte laufen dann über die Selbsthilfegruppe als juristische Person. Dieses System empfiehlt sich, wenn es bei den Gesellschaftern keine hohe Fluktuation gibt.
Hat sich die Gruppe als nicht eingetragener Verein organisiert, was meistens ab sieben Mitgliedern geschieht, kann ein Vereinskonto bei einer Bank eröffnet werden, die diese Option auch für Vereine ohne Eintrag oder Gemeinnützigkeit anbietet. Kontoinhaber ist dann der Verein. Alternativ zum Vereinskonto kann auch ein geschäftliches Konto eröffnet werden.
Tagesgeldkonto für Vereine
Wenn die Bank Vereinen ein Tagesgeldkonto bietet, sollte zugegriffen werden. Denn hier vermehrt sich das Vereinsvermögen von selbst, da Zinsen gewährt werden. Am besten erfolgt die Eröffnung des Tagesgeldkontos für Vereine direkt mit der Kontoeröffnung – denn die Unterlagen sind identisch und müssen daher nur einmal eingereicht werden.
Kreditkarte für Vereine: Lohnt sich das wirklich?
Eine Kreditkarte gibt es selten gratis zum Vereinskonto. Fragt sich nur, ob sich die Jahresgebühr rechnet. Die meisten Zahlungen können als Überweisungen vom Konto abgewickelt werden und der Rest wird mit der Girokarte oder bar bezahlt.
Ein Konto für Vereine in Österreich und Schweiz eröffnen
Vereine sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Nachbarländern Österreich und Schweiz beliebt. Doch wie sieht die Situation für ein Vereinsgirokonto dort aus?
Vereinskonto in Österreich
Vereine in Österreich müssen eingetragen und im BMI Vereinsregister gemeldet sein. Das Vereinskonto wird bei niedergelassenen Banken als Geschäftskonto geführt, was in der Regel nicht kostenlos ist und Kontoführungsgebühren bedeutet.
Vereinskonto Schweiz
Direktbanken gibt es in der Schweiz nicht. Kostenlos ist das Vereinskonto bei der Raiffeisenbank. Ansonsten handhaben die Banken das je nach Kanton ganz unterschiedlich. Schweizer Vereine sollten daher vor Ort unbedingt bei verschiedenen Banken eine Beratung machen.
6 Tipps um das Vereinskonto richtig zu führen!
Neben der Regelung von Zuständigkeiten und dem Zugriff gibt es jedoch noch weitere Dinge bei einem Vereinskonto zu beachten. Auch bei einem kostenlosen oder preiswerten Vereinskonto kann es zu – teuren – Überraschungen kommen.
Wie Vereine dann reagieren sollten, erklären wir hier:
Tipp Nr. 1: Ungerechtfertigte Buchungskosten zurückverlangen
Am günstigsten lässt sich das Vereinskonto online führen. Fällt das System aus, müssen Vereine in den sauren Apfel beißen und beleghafte Überweisungen vornehmen. Die sind in der Regel kostenpflichtig. Liegt die Ursache bei der Bank, dürfen Vereine verlangen, dass die Gebühren erstattet werden.
Tipp Nr. 2: Zinsschaden bei verspäteten Gutschriften geltend machen
Jede Barzahlung und Gutschrift muss sofort verbucht werden. Ist die Bank später dran, kann ein Ausgleich für den entstandenen Zinsschaden geltend gemacht werden.
Tipp Nr. 3: Gebühren für Freistellungsauftrag nicht hinnehmen
Einige Banken verlangen Gebühren für die Bearbeitung eines Freistellungsauftrages. Passiert das trotz eines gegenteiligen Urteils des BGH, sollten sich Vereine darauf berufen. Das Aktenzeichen lautet: Az. XI ZR 269/96.
Tipp Nr. 4: Keine Einlösung von Dauerauftrag und Überweisung
Ärgerlich: Ist das Vereinskonto nicht gedeckt, werden weder Überweisungen noch Daueraufträge eingelöst. Wenn die Bank dann Bearbeitungsgebühren verlangt, ist das laut BGH rechtswidrig. Die passenden Urteile lauten: Az. XI ZR 5/97 und Az. XI ZR 296/96.
Tipp Nr. 5: Ersatz bei Fehlbuchungen
Wurde einem Verein irrtümlich Geld vom Konto abgebucht, muss die Bank den Betrag ersetzen. Auch dann, wenn der Empfänger das Geld nicht zurückerstattet.
Tipp Nr. 6: Genug Bargeld vor der Auslandsreise
Nur wenige Girokonten für Vereine ermöglichen einen kostenlosen Bargeldbezug im Ausland. Wird dann am Automaten abgehoben, entstehen meist unnötige Gebühren. Der Kassenwart sollte daher vor der Reise einen angemessenen Betrag in bar abheben.
Fazit: Ein Girokonto für Vereine eröffnen
Ein eigenes Girokonto erleichtert Vereinen das Leben enorm und vermeidet Unstimmigkeiten. Mit der Gründung, aber spätestens nach der Eintragung in das Vereinsregister, sollte die Kontoeröffnung erfolgen. Klarer Vergleichssieger ist das Vereinskonto der Skatbank, das die kostenlose Kontoführung ermöglicht.
Wer zur Volksbank oder Sparkasse tendiert, kann das nur im Verbund der Region, in der sich der Vereinssitz befindet. Auch hier sind oft Extras drin und diese Banken treten zudem gerne als Sponsoren von Vereinsevents auf. Nicht eingetragene Vereine haben keine Möglichkeit, die Kontoführungsgebühren einzusparen.
Wird kein spezielles Vereinskonto angeboten, haben Vereine bei einigen Banken wie der Postbank die Möglichkeit, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Diese Option ist teurer, aber gerade für nicht eingetragene Vereine und alle, die weder Direktbanken noch Sparkassen mögen, eine vielversprechende Möglichkeit, ihre finanziellen Angelegenheiten zuverlässig zu regeln.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Vereinskonto?
Das Vereinskonto ist eine Unterart des Gemeinschaftskontos. Es dient dazu, dass ein Verein seine finanziellen Angelegenheiten transparent und rechtssicher führen kann. Darauf werden eingehende und ausgehende Zahlungen, Mitgliedsbeiträge, Förder- und Sponsorengelder verwaltet oder Spenden in Empfang genommen.
Was kostet ein Vereinskonto?
Vereine müssen, für ihr Konto nicht unbedingt tief in die Tasche greifen. Eine kostenlose Kontoführung ist möglich. Ansonsten betragen die Kontogebühren im Schnitt zwischen 5 und 16,90 € im Monat.
Welche Voraussetzungen müssen für ein Vereinskonto gegeben sein?
Damit ein Vereinskonto eröffnet werden kann, muss der Bank gegenüber belegt werden, dass es sich tatsächlich um einen Verein handelt. Deswegen sind bei der Kontoeröffnung bestimmte Unterlagen einzureichen, die Auskunft über den Eintrag ins Vereinsregister, die Legitimation der Verfügungsberechtigten und die Art der Aktivitäten des Vereines sowie seine genaue Rechtsform geben.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Girokonto für Vereine?
Die Banken benötigen für die Eröffnung eines Vereinskontos eine beglaubigte Kopie des Auszuges aus dem Vereinsregister. Alternativ kommt auch ein Protokoll der letzten Hauptversammlung, oder der Gründungsversammlung infrage. Außerdem müssen sich Verfügungsberechtigte mit ihrem Personalausweis legitimieren. Sind weitere Unterlagen erforderlich, wird die Bank das mitteilen.
Wer hat Zugriff auf das Vereinskonto?
Das Bankkonto wird auf den Namen des Vereins eröffnet. Zugriff haben nur die zur Verfügung legitimierten Personen, die bei der Kontoeröffnung angegeben oder nachträglich hinzugefügt wurden. Das sind die Vorstandsmitglieder des Vereines, die von der Mitgliederversammlung in ihre Ämter gewählt wurden.
Welche Bank ist für ein Vereinskonto geeignet?
Ein Vereinskonto kann bei einer Filialbank oder einer Direktbank geführt werden. Die Auswahl richtet sich einerseits nach dem Budget, das der Verein für die Kontoführung aufwenden will. Aber auch nach praktischen Gesichtspunkten. Muss ein Verein regelmäßig Spenden oder Einnahmen bar einzahlen, eignet sich eine Filialbank. Kann alles digital verwaltet werden, kommt eine Direktbank infrage.
Wo finde ich ein kostenloses Vereinskonto?
Ohne Gebühren bietet die Skatbank derzeit ein Vereinskonto an. Ansonsten bieten häufig Sparkassen oder Volksbanken als eine Art des Sponsorings Vereinen ein Gratis-Konto an. Hier könnte es sich lohnen, vor Ort in der Filiale vorzusprechen.
Wer haftet bei einem Vereinskonto?
Wer in den Vorstand eines Vereines gewählt wird, nimmt der Annahme des Amtes die Pflicht auf sich, Vereinsgeschäfte ordnungsgemäß zu führen. Werden Unregelmäßigkeiten entdeckt – auch solche von Amtsvorgängern – muss sofort gehandelt werden. Vorstandsmitglieder, die alles unter den Teppich kehren oder Gelder veruntreuen, werden haftbar gemacht.
Wer kann ein Vereinskonto eröffnen?
Ein Vereinskonto kann von einem eingetragenen Verein, einem nicht eingetragenen Verein, einem gemeinnützigen und einem nicht gemeinnützigen Vereinen eröffnet werden. Die Kontoeröffnung erfolgt durch den gewählten Vorstand.
Wer bietet ein Konto für einen nicht eingetragenen Verein an?
Ein nicht eingetragener Verein kann entweder ein reguläres Geschäftskonto nutzen oder sich an eine Bank wenden, die die Kontoeröffnung eines speziellen Vereinskontos auch für nicht eingetragene Vereine anbietet. Das wäre etwa die Skatbank.
Was muss ein Konto für einen gemeinnützigen Verein bieten?
Das Finanzamt gewährt einem Verein die Gemeinnützigkeit, wenn dieser materiell, selbstlos, geistig oder sittlich die Allgemeinheit fördert. Das bietet steuerliche Vorteile. Spenden sind essenziell für gemeinnützige Vereine, weshalb das Konto ermöglichen sollte, Spendenquittungen schnell und unkompliziert auszustellen.
Können weitere Vollmachten für ein Vereins-Girokonto ausgestellt werden?
Ist der Kassenwart ausgefallen, kann es sinnvoll sein, darüber nachzudenken, ein anderes Mitglied beispielsweise mit Einkäufen zu beauftragen, die direkt vom Vereinskonto abgebucht werden. Es darf nicht einfach die EC-Karte ausgehändigt werden. Die jeweilige Vollmacht muss an die Bank in Schriftform gehen.