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Mehrwertsteuersenkung 2020: Was jetzt mit deinen Rechnungen passiert

Mehrwertsteuersenkung 2020: Was jetzt mit deinen Rechnungen passiert

Alessia Pewnew
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Historischer Rückblick: Die allgemeine Mehrwertsteuersenkung galt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Dieser Artikel erklärt die damaligen Regeln für Rechnungen, Leistungszeitpunkte und Anzahlungen. Die Sätze von 16 % und 5 % gelten nicht für heutige Umsätze.

Die späteren Gastronomieregeln sind davon zu unterscheiden; ihre Entwicklung bis 2026 ist im FAQ erläutert.

Mehrwertsteuersenkung 2020: Was hat die Bundesregierung beschlossen?

Im zweiten Halbjahr 2020 wurde der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Die allgemeine Regelung war bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Seit dem 1. Januar 2021 galten wieder die allgemeinen Sätze von 19 % und 7 %.

Rechnungsvorlagen für den damaligen Leistungszeitraum

Entscheidend war, ob ein steuerpflichtiger Umsatz im begünstigten Zeitraum ausgeführt wurde. Rechnungsvorlagen mussten den zutreffenden Steuersatz abbilden.

Wer 2020 die Kleinunternehmerregelung anwendete, wies für die entsprechenden Umsätze keine Umsatzsteuer gesondert aus. Das bedeutete jedoch nicht, dass Kleinunternehmer in jedem Fall von sämtlichen umsatzsteuerlichen Pflichten befreit waren.

Bei einer heutigen Korrektur alter Rechnungen ist weiterhin der damals maßgebliche Leistungszeitraum zu prüfen.

Wichtig: Es kommt auf das Leistungsdatum an!

Für den anzuwendenden Steuersatz war grundsätzlich entscheidend, wann die Leistung ausgeführt wurde. Das ist vom Zeitpunkt der Steuerentstehung zu unterscheiden: Bei Istversteuerung und Anzahlungen kann die Zahlung dafür maßgeblich sein.

Rechnungsdatum oder Zahlungsziel allein bestimmten den Steuersatz nicht. Prüfe deshalb das Leistungsdatum beziehungsweise den Leistungszeitraum:

  • 1

    Für jede Leistung, die du bis zum 30. Juni 2020 erbracht hast, wird auf deiner Rechnung der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %, oder der auf 7 % ermäßigte Satz ausgewiesen.

  • 2

    Alle Leistungen, die in dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 erbracht werden, rechnest du mit dem angepassten Mehrwertsteuersatz von 16 %, oder 5 % ab.

  • 3

    Sofern es die Bundesregierung nicht noch einmal anders beschließt, gilt ab dem 1. Januar 2021 wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz.

Teilleistungen abrechnen – so gehst du vor

Bei Anzahlungen konnte die Steuer bereits vor Ausführung der Leistung entstehen. Für die endgültige Besteuerung war dennoch der Leistungszeitpunkt maßgeblich. Eine vor Juli 2020 versteuerte Anzahlung für eine im Juli ausgeführte Leistung musste deshalb in der Abrechnung entsprechend berücksichtigt werden.

Teilleistungen setzen wirtschaftlich teilbare Leistungen und gesondert vereinbarte Entgelte voraus. Für jede tatsächlich ausgeführte Teilleistung ist ihr eigener Leistungszeitpunkt maßgeblich. Eine bloße Teilrechnung oder ein vorgezogenes Rechnungsdatum genügt dafür nicht.

Bei Unsicherheiten: Steuerberater hinzuziehen

Bei Dauerleistungen, Anzahlungen und Teilleistungen müssen Vertrag und tatsächlicher Leistungszeitraum zusammen betrachtet werden. Für die befristete Senkung galten gesetzliche Übergangsregeln und ergänzende Verwaltungsanweisungen.

Lass unklare Altfälle durch deine Steuerberatung prüfen, statt den damaligen Steuersatz allein nach dem Rechnungs- oder Zahlungsdatum auszuwählen.

Die Mehrwertsteuersenkung und die Rechnungsstellungs-Tools

Wenn du alte Rechnungen im Banking-Portal deines Geschäftskontos oder mit Rechnungssoftware wie sevDesk bearbeitest, prüfe die Unterstützung historischer Steuersätze.

Wähle den zum Leistungszeitpunkt passenden Satz und kontrolliere die Korrektur vor dem Versand. Die damaligen Sätze dürfen nicht pauschal auf heutige Leistungen übertragen werden.

Hinweis Icon

Hinweis: Bei der Korrektur alter Rechnungen müssen Leistungszeitraum und Steuersatz zusammenpassen. Bei technischen Problemen hilft der Support der verwendeten Software.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Mehrwertsteuersenkung 2020 – was ist zu beachten?

Für wen gilt die Mehrwertsteuersenkung 2020?

Ab wann gilt die Mehrwertsteuersenkung 2020?

Was müssen Kleinunternehmer bei der Mehrwertsteuersenkung von 2020 beachten?

Was gilt für die Mehrwertsteuersenkung 2020: Rechnungsdatum oder Leistungsdatum?

Gibt es die Mehrwertsteuersenkung auch im Jahr 2021?

Mehrwertsteuersenkung 2021 – was gilt für die Gastronomie?

Warum wurde die Mehrwertsteuersenkung 2020 nicht für alle Branchen verlängert?

Mit Kunden Zahlungsziel 2021 vereinbart – welcher Mehrwertsteuersatz gilt?

Mehrwertsteuersenkung – was muss in Sachen Finanzamt beachtet werden?

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Hast du Fragen zur Mehrwertsteuersenkung 2020 oder Erfahrungen mit der Korrektur damaliger Rechnungen? Teile sie im Kommentarbereich.

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