So setzt du die Kosten für ein Geschäftskonto von der Steuer ab
Wer kann eigentlich die Geschäftskonto-Kosten steuerlich absetzen? Grundsätzlich gilt für Freiberufler, Selbstständige und auch Kleinunternehmer, dass alle Gebühren rund um das Business Konto als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden können.
Während Arbeitnehmer nur eine Pauschale für die Kontoführungsgebühren absetzen können, ist es bei einem Geschäftskonto daneben möglich, Kosten für Giro- und Kreditkarten, Überweisungen ins Ausland, beleghaften Zahlungsverkehr und sogar Zinsen für Überziehungs- und Unternehmerkredite in der Steuererklärung anzugeben.
Allerdings sind bei der Steuererklärung kleine, aber feine Details zu beachten. Dieser Beitrag erklärt, wie Selbstständige und Freiberufler am besten dabei vorgehen.
Geschäftskonto-Kosten steuerlich absetzen: Das Wichtigste in Kürze
- Freiberufler, Selbstständige, Unternehmer und Kleinunternehmer können Kosten für das Geschäftskonto steuerlich geltend machen.
- Abgesetzt werden können nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch weitere Kosten wie Gebühren für Girokarten, Kreditkarten, Kontoauszüge, beleghafte Überweisungen und Auslandsüberweisungen.
- Kontoführungsgebühren & Co. zählen zu den Betriebsausgaben. In der Steuererklärung werden sie in der Anlage EÜR unter dem Punkt „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ angegeben.
- Es können auch Zinsen für die Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits oder Schuldzinsen für Unternehmerkredite von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Kredite tatsächlich nur für betriebliche Ausgaben verwendet wurden.
- Da der Gesetzgeber für natürliche Personen wie Freiberufler oder Kleinunternehmer kein Geschäftskonto vorschreibt, nutzen viele Selbstständige das private Girokonto für geschäftliche Zwecke. Das kann beim Absetzen der Kontogebühren und sonstigen Kontonebenkosten zu Problemen mit dem Finanzamt führen.
- Bei Kreditzinsen gilt für natürliche Personen ein Pauschalbetrag von 2.050 € pro Jahr. Sind die Zinsen höher, müssen entsprechende Belege beim Finanzamt eingereicht werden. An diesem Beispiel zeigt sich, wie wichtig die saubere Trennung von Privat- und Geschäftskonto ist.
- Um immer auf der sicheren Seite zu sein, sollten Selbstständige nicht nur alle Rechnungen und Belege rund um die Kontoführung aufbewahren, sondern auch für Anschaffungen, für die der Kontokorrentkredit oder ein Unternehmerkredit gebraucht wurde.
Inhaltsverzeichnis: Geschäftskonto-Kosten steuerlich absetzen
Kosten für ein Geschäftskonto von der Steuer absetzen: Die Grundlagen
Wer kann Gebühren für ein Geschäftskonto von der Steuer absetzen?
Unabhängig davon, ob eine Pflicht zum Geschäftsgirokonto besteht oder nicht – die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden, und zwar von:
- Kleinunternehmern
- Gewerbetreibenden
- Freiberuflern
- Solo-Selbstständigen
- Kapitalgesellschaften
Je nach Status gibt es jedoch einige Unterschiede bei der Absetzung der Kosten von der Steuer zu beachten, auf die wir im Folgenden eingehen.
Wo werden die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung abgesetzt?
Arbeitnehmer setzen die Kontoführungsgebühren pauschal in der Höhe von 16 € in der Anlage N (Zeile 46 bis 48) der Steuererklärung ab. Ein Nachweis für die Ausgaben ist nicht erforderlich.
Da viele Unternehmer und Freiberufler ihre privaten Girokonten als kostenloses Onlinekonto führen, mahnen wir allerdings zur Vorsicht: Wer keine Kontoführungsgebühren bezahlt, sollte diese auch nicht eintragen! Sollte es zu einer Überprüfung kommen, gelten auch diese 16 „gewonnenen“ Euro als Betrug.
Doch zurück zum Geschäftskonto. Selbstständige und Freiberufler ermitteln in der Regel ihre Gewinne in der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Bei der Einkommenssteuererklärung wird daher die Anlage EÜR ausgefüllt. Dort findet sich der Punkt „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ (Zeile 66). Dort werden auch die Gebühren für und rund um das Bankkonto für geschäftliche Zwecke geltend gemacht.

Welche Gebühren lassen sich bei einem Geschäftskonto von der Steuer absetzen?
Die Kosten für ein Geschäftskonto fallen unter die Betriebsausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu zählen nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern alle anderen anfallenden Kosten, die in Verbindung mit geschäftlichen Geldtransfers zählen. Das sind:
- Kontoführungsgebühren
- Kosten für beleghaft durchgeführte Buchungen
- Kosten für Zahlungen in anderen Währungen – Fremdwährungsgebühren und Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Raumes
- Kosten für Girokarten
- Gebühren für Kreditkarten
- Gebühren für Kontoauszüge
- Gebühren für Scheckeinreichungen
- Gebühren für Bargeldeinzahlungen
Im Folgenden schauen wir uns an, was die einzelnen Gruppen unter den Selbstständigen beachten müssen, wenn sie die Kosten rund um das Geschäftskonto von der Steuer absetzen möchten.
1. Kontoführungsgebühren
Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die monatlich anfallen, um ein Konto für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Diese Gebühren können ganz unterschiedlich ausfallen. Um das richtige Modell zu finden, empfehlen wir, den Geschäftskonto Vergleich zu nutzen. Denn damit winkt erhebliches Sparpotenzial. So gibt es bei verschiedenen Fintechs ein kostenloses Geschäftskonto.
I. Kleinunternehmer
Wenn das Konto ausschließlich geschäftlich genutzt wird, können Kleinunternehmer die Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben vollständig steuerlich geltend machen.
II. Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler machen die Kontoführungsgebühren als Betriebsausgaben steuerlich geltend. Da für diese Berufsgruppe allerdings keine gesetzliche Pflicht zur geschäftlichen Kontoführung besteht, wird häufig das private Girokonto genutzt. Das ist nicht nur unpraktisch, weil bei der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung alles auseinanderdividiert werden muss. Auch bei den von der Steuer absetzbaren Gebühren wird Geld verschenkt. Denn wird ein Konto sowohl privat als auch geschäftlich genutzt, sind die Kontoführungsgebühren nur anteilig absetzbar. Auch unter diesem Aspekt ist es daher sinnvoll, Konten strikt zu trennen und ein privates sowie ein geschäftliches Konto zu führen
III. Unternehmen
Der Gesetzgeber verpflichtet Kapitalgesellschaften wie die UG und die GmbH dazu, als juristische Personen ein Geschäftskonto zu führen. Die Frage nach einer geschäftlichen Nutzung des privaten Girokontos stellt sich hier also gar nicht erst. Damit sind auch alle Kontogebühren 100 % von der Steuer absetzbar, und zwar als Betriebsausgaben.
2. Kontokorrentkreditzinsen
Um saisonale Engpässe oder den Zeitpunkt, bis der Kunde zahlt, zu überbrücken, ist der Kontokorrentkredit für viele Unternehmer die erste Wahl. Denn damit bleibt die Liquidität gewährleistet. Doch wer kann die Zinsen für den geschäftlichen Dispo eigentlich absetzen?
I. Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer können immer wieder einmal in die Situation kommen, dass es auf dem Konto eng wird. Grundsätzlich können die Kosten für einen Überziehungs- oder Dispokredit in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Summe betrieblich begründet werden kann. Das ist bei einem privaten oder einem gemischten Konto nahezu unmöglich. Es kann sein, dass sich das Finanzamt querstellt. Es gilt wie bei Freiberuflern auch hier die Pauschale vom maximal 2.050 €. Sind die Dispozinsen höher, müssen Nachweise vorgelegt werden. Das Geschäftskonto ist daher auch für Kleinunternehmer ein Muss.
II. Selbstständige und Freiberufler
Auch hier zeigt sich, dass Freiberufler und Solo-Selbstständige unbedingt private und geschäftliche Ausgaben voneinander trennen sollten. Angenommen, alles wird von einem regulären Girokonto aus geregelt und um die Miete für die Geschäftsräume zu zahlen, wird der Dispo angezapft. Kommen neue Einnahmen, gleicht sich das Konto wieder aus. Aber die Dispozinsen dann steuerlich geltend zu machen, kann schwierig werden. Denn wird das Konto auch privat genutzt, kann der Fiskus behaupten, dass der Dispo nicht im Kontext der Geschäftstätigkeit steht. Immerhin sind 2.050 € pauschal als Zinsen von der Steuer absetzbar. Sind die Dispozinsen höher, benötigt das Finanzamt weitere Nachweise. Wird ein eigenes Geschäftskonto geführt, ist der Nachweis unproblematisch und die Zinsen können in vollem Umfang und ohne Diskussionen von der Steuer abgesetzt werden.
III. Unternehmen
Privatentnahmen sind bei einem Konto für eine Kapitalgesellschaft nicht vorgesehen. Falls doch, wird das als Gewinnausschüttung deklariert. Insofern ist alles wunderbar getrennt und auch Zinsen für den Kontokorrentkredit können in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
3. Kreditzinsen für Unternehmerkredite
Sind größere Anschaffungen geplant, greifen viele Selbstständige auf Unternehmerkredite zurück. Doch können die Zinsen von der Steuer abgesetzt werden? Wir haken nach.
I. Kleinunternehmer
Kleinunternehmer können Kreditzinsen nur dann absetzen, wenn es sich tatsächlich um eine reine betriebliche Ausgabe handelt. Es reicht nicht aus, den Unternehmerkredit über ein Geschäftskonto aufzunehmen. Das Finanzamt möchte detailliert sehen, wofür der Kredit verwendet wird. Zum Beispiel für die Anschaffung von Maschinen oder um geschäftliche Verbindlichkeiten zu zahlen.
II. Selbstständige und Freiberufler
Kreditzinsen können in vollem Umfang von der Steuer abgesetzt werden. Aber die betriebliche Notwendigkeit muss nachgewiesen werden. Wer ein Auto anschafft und auf Raten abbezahlt, muss nachweisen, dass die Berufsausübung nur damit möglich ist. Wer gelegentlich als freiberuflicher Musiker unterwegs ist, hat es schwerer als ein Selbstständiger, der ausschließlich im Außendienst tätig ist. Auch kommt es bei dem Fahrzeug auf den Grad der betrieblichen Nutzung an. Offene Fragen beantwortet der Steuerberater oder auch das zuständige Finanzamt.
Wichtig ist es auch, von welchem Konto der Kredit aufgenommen wurde. Um bei dem Beispiel mit dem Auto zu bleiben: Laufen die Raten über das private Konto, können die Zinsen zwar als geschäftliche Ausgabe geltend gemacht werden. Aber das Finanzamt wird sicher mehr Nachweise wollen. Auch hier gilt: Besser Konten und Kredite säuberlich voneinander trennen.
III. Unternehmen
Kreditzinsen, die aufgrund von Betriebsausgaben entstanden sind, können voll steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt verlangt von Unternehmern hierfür neben den Kontoauszügen keine gesonderten Nachweise, da bei einem Konto für geschäftliche Zwecke immer davon ausgegangen wird, dass alle Ausgaben den Betrieb betreffen. Hier wäre die Anschaffung des Firmenwagens und die damit verbundenen Kreditzinsen kein Problem.
Können Selbstständige Software für die Finanzverwaltung von der Steuer absetzen?
Immer mehr Selbstständige entscheiden sich für ein Geschäftskonto mit integrierter Buchhaltungssoftware wie sevDesk. Die Kontoführungsgebühren sind hier etwas höher, doch die Investition macht sich im unternehmerischen Alltag bezahlt. Fragt sich nur, ob diese Mehrkosten ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können.
Hier gibt es grünes Licht. Denn die Buchhaltungssoftware zählt als Arbeitsmittel und ist somit unumgänglich, um die unternehmerische Tätigkeit auszuüben. Der Fiskus stimmt dem Absetzen dann zu, wenn glaubhaft deklariert wird, dass dieses Arbeitsmittel notwendig ist, um die jeweilige Tätigkeit auszuüben. Das ist nicht nur das Kriterium für die Anerkennung einer Steuersoftware, sondern auch für alle anderen Arbeitsmittel. Das betrifft beispielsweise auch das geschäftliche Handy samt Handyvertrag oder die Homepage.
Kreditzinsen und Überentnahme: Das gibt es zu wissen!
Wird ein Kredit für betriebliche Ausgaben verwendet, sind die Zinsen, die aus dieser Schuld entstehen, grundsätzlich steuerlich absetzbar. Wer für neue Büromöbel oder Maschinen einen Unternehmerkredit aufgenommen hat, kann die Zinsen daher von der Steuer absetzen.
Der Gesetzgeber weiß jedoch auch, dass viele Unternehmer Schuldzinsen absetzen für private oder teilweise private Anschaffungen. Ein Auto wäre ein prominentes Beispiel. Das heißt, um das Familienfahrzeug anzuschaffen, wird Geld vom Geschäftskonto entnommen. Da dieses Fahrzeug nur für private Zwecke genutzt wird, dürfen die Kosten steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das nennt sich Überentnahme. Der Fiskus achtet daher peinlich genau, ob hinter einem Kredit ganz oder teilweise eine private Anschaffung steckt.
Wie sieht eine solche Überentnahme nun in der Praxis aus? Kurz gesagt, bedeutet Überentnahme, dass in einem Geschäftsjahr mehr entnommen als eingenommen wird. Hat ein Selbstständiger einen Jahresumsatz von 50.000 € angegeben, aber auf dem Konto zeigt sich, dass 80.000 € entnommen wurden, liegt eine Überentnahme von 30.000 € vor. Daneben sind noch Zinsen angefallen in Höhe von 8.000 € für Darlehen, die jedoch eindeutig als Betriebsausgabe zugeordnet werden können.
Da sich die Einnahmen insgesamt nur auf 50.000 € beliefen, möchte der Unternehmer nun auch die Zinsen der 30.000 € absetzen. Grundsätzlich gilt, dass die betrieblichen Schuldzinsen 8.000 € betragen. Davon kann der Unternehmer jedoch nur den Freibetrag von 2.050 € nutzen. Alle anderen betrieblichen Schuldzinsen können in Höhe von 6 % der Überentnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Das wäre hier 1.200 €.
Diese Übernahme wird nicht nur für das laufende Geschäftsjahr gewertet, sondern auch auf die anderen, folgenden Wirtschaftsjahre übertragen. Wer in einem schlechten Jahr „über die Stränge schlägt“ und deutlich überentnimmt, kann in guten Wirtschaftsjahren Nachteile bei der Absetzbarkeit der Schuldzinsen haben.
Sollen wirklich alle Zinsen geltend gemacht werden, müssen private und geschäftliche Ausgaben strikt voneinander getrennt werden. Daher führt kein Weg am Geschäftskonto vorbei. Das hat auch den Vorteil, dass private Ausgaben dem Finanzamt gegenüber nicht offengelegt werden müssen und alle Kosten ganz eindeutig dem Firmenkonto zugewiesen werden können. Auf jeden Fall sollten sich Freiberufler und Unternehmer von ihrem Steuerberater ausführlich aufklären lassen, um Überentnahmen zu vermeiden.
Fazit: Steuervorteile mit dem Geschäftskonto nutzen
Ob Unternehmer, Freiberufler, Selbstständiger oder Kleinunternehmer: Nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch alle anderen Kosten, die mit dem Geschäftskonto verbunden sind, können steuerlich geltend gemacht werden.
Leider machen sich immer noch viele Freiberufler und Kleinunternehmer das Leben unnötig schwer, indem sie geschäftliche Einnahmen und Ausgaben über das private Girokonto abwickeln. Denn hier erkennt das Finanzamt nur einen Teil der Kosten an. Damit alles seine Ordnung hat, sollte von Beginn an der unternehmerischen Tätigkeit auf ein separates Geschäftskonto gesetzt werden.
Auch Dispozinsen für den Kontokorrentkredit und Schuldzinsen für Unternehmerkredite können steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, alle Belege und Rechnungen aufzuheben, damit dem Finanzamt gegenüber jederzeit nachgewiesen werden kann, dass es sich bei diesen Kosten um betriebliche Ausgaben handelt.
Unbedingt ist darauf zu achten, die Praxis der Überentnahme zu vermeiden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Kosten für ein Geschäftskonto können Freiberufler und Selbständige von der Steuer absetzen?
Als Freiberufler und Solo-Selbstständiger ohne Handelsregistereintrag bist du per Gesetz nicht verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Allerdings machst du dir unnötigen Stress, wenn du kein Konto für gewerbliche Zwecke eröffnest. Denn steht die Steuererklärung an, musst du private und berufliche Ausgaben trennen. Du kannst die Kosten für dein Business Konto als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Die Kontoführungsgebühren listest du als monatliche Ausgaben in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf, und zwar als „übrige unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben“. Das geht sogar, wenn du das Girokonto zum Teil privat nutzt – aber eben anteilig. Trotzdem empfehlen wir diese Variante nicht.
Kann ich als Kleinunternehmer das Geschäftskonto steuerlich geltend machen?
Auch viele Kleinunternehmer entscheiden sich zunächst dafür, ihr privates Girokonto für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Dagegen spricht nichts, aber auch hier gilt: Mit der Zeit wird es unübersichtlich. Nutze daher die Chance, dir aus unserem Vergleich ein passendes Angebot herauszusuchen. Die Kosten kannst du von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt, es handelt sich nur um ein Geschäftskonto, fällt das unter deine Betriebskosten.
Kapitalgesellschaften – wie kann ich die Kontoführungsgebühren absetzen?
Bei GmbH, UG und allen anderen juristischen Personen führt kein Weg am Businesskonto vorbei. Der Gesetzgeber schreibt dir die Kontoführung verpflichtend vor. Versuche daher gar nicht erst, etwas über ein privates Konto laufen zu lassen. Sämtliche Kosten rund um dein Girokonto für geschäftliche Zwecke – nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch die Kontonebenkosten – kannst du als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Welche Gebühren für mein Geschäftsgirokonto kann ich von der Steuer absetzen?
Der größte Kostenpunkt, den ein Geschäftsgirokonto verursachen kann – aber nicht muss, wenn du ein kostenloses Business Konto bei einem Fintech oder einer Direktbank führst – sind die Kontoführungsgebühren. Was ebenfalls ins Geld gehen kann, sind die Kontonebenkosten für Überweisungen, Bareinzahlungen oder auch die Jahresgebühren für Karten. Steuerlich geltend machen kannst du die folgenden Posten:
- Überweisungsgebühren beleghafte und beleglose Buchungen
- Kosten für Zahlungen in anderen Währungen
- Gebühren für Barabhebungen und Bareinzahlungen
- Jahresgebühren für Kreditkarte und Girocard
- Gebühren für Kontoauszüge
Kann ich Zinsen für den Kontokorrentkredit steuerlich geltend machen?
Du musst den Kontokorrentkredit nutzen. Jetzt fragst du dich, ob du die Zinsen von der Steuer absetzen kannst. Die gute Nachricht: Die Kosten für Zinsen kannst du vollständig von der Steuer absetzen. Hast du als Freelancer kein Geschäftskonto, kann sich das Finanzamt querstellen. Du hast jedoch die Möglichkeit, pauschal 2.050 € im Jahr abzusetzen. Sind deine Zinsen höher, benötigst du Belege.
Tipp: Lege dir ein eigenständiges Konto für geschäftliche Zwecke zu! Übrigens gilt diese Regelung auch für Kleinunternehmer.
Mein Unternehmen nutzt den Kontokorrentkredit – kann ich die Zinsen von der Steuer absetzen?
Im Gegensatz zu Freelancern geht das Finanzamt nicht davon aus, dass der Kontokorrentkredit auch für private Zwecke genutzt werden könnte. Daher gibt es keine Grenze von 2.050 €. Dein Unternehmen kann daher die Zinsen für den Kontokorrentkredit problemlos steuerlich geltend machen.
Kann ich Zinsen für meinen Investitionskredit in der Steuererklärung angeben?
Kleinunternehmer und Freelancer können Zinsen für Anschaffungskredite von der Steuer absetzen. Allerdings muss nachgewiesen werden, wofür die Ausgabe genau getätigt wurde. Es reicht nicht aus, wenn der Kredit einfach über dein Geschäftskonto läuft. Eine betriebliche oder berufliche Notwendigkeit muss vorliegen. Hebe daher alle Belege für deine Ausgaben gut auf.
Leichter hast du es, wenn es sich bei deinem Unternehmen um eine juristische Person handelt. Kredite und Kreditzinsen zählen dann automatisch als Betriebsschulden. Weitere Nachweise möchte der Fiskus in der Regel nicht von dir haben.
Wie spare ich Steuern mit meinem Firmenkonto?
Es kann dir passieren, vor allem als Freiberufler und als Kleinunternehmer, dass deine Kosten angezweifelt werden und daher die Absetzbarkeit verschiedener Ausgaben infrage gestellt wird. Dazu können auch Kosten rund um dein Firmenkonto zählen. Vermeide, zusätzliche Nachweise erbringen zu müssen, indem du diese beiden Punkte beachtest:
- Bewahre alle Rechnungen und Belege rund um dein Geschäftskonto auf
- Trenne immer private und geschäftliche Ausgaben
- Eröffne ein Business Konto, falls du noch keines hast.
Ich habe ein Businesskonto mit extra Buchhaltungsfunktionen – kann ich diese Kosten absetzen?
Gerade die Fintechs haben die Nase vorn, wenn es darum geht, smarte Tools in das Business Konto zu integrieren. Manchmal wird das Onlinekonto dadurch etwas teurer. Kannst du auch diese Kosten von der Steuer absetzen? Unbedingt. Denn solche Tools fallen unter Buchhaltungskosten und sind somit als Betriebsausgaben vollständig von der Steuer absetzbar.
Geschäftskonto von der Steuer absetzen – ist das überhaupt ein Thema für dich? Oder wickelst du deine geschäftlichen Transaktionen immer noch über ein privates Girokonto ab? Falls ja, warum hast du dich bisher nicht für ein Girokonto für geschäftliche Zwecke entschieden? Wenn es an die Steuererklärung geht: Hast du Tipps und Tricks? Wir freuen uns, von dir in der Kommentarspalte zu lesen!