Geschäftskonto-Pfändung – das musst Du jetzt wissen!
Die Pfändung des Geschäftskontos ist eine Situation, in die kein Unternehmer geraten möchte. Am besten ist es natürlich, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Um auf der sicheren Seite zu sein sollten Rechnungen immer pünktlich bezahlt und bei Rückständen der Kontakt mit dem Zahlungspartner gesucht werden.
Wenn das Geschäftskonto gepfändet wird, stellt das eine Bedrohung für die unternehmerische Existenz dar. Denn das Guthaben auf dem Konto wird eingefroren, so dass eine Liquidität nicht mehr möglich ist.
Dieser Beitrag erklärt, was rund um die Kontopfändung beachtet werden muss. Vorgestellt werden nicht nur die richtigen Strategien, wenn die Pfändung des Kontos akut ist. Sondern es gibt auch jede Menge hilfreiche Tipps, wie Schadensbegrenzung betrieben werden kann.
Geschäftskonto-Pfändung: Das Wichtigste in Kürze
- Das Geschäftskonto kann wie jedes andere Girokonto auch gepfändet werden.
- Eine Pfändung darf nicht einfach erfolgen. Gläubiger müssen säumige Zahlungspartner erst anmahnen, dann ein Mahnverfahren anstreben und schließlich bei Gericht einen Pfändungsbeschluss erwirken.
- Die Bank erhält durch den Überweisungsbeschluss Kenntnis von der Pfändung. Sie friert das Kontoguthaben ein. Der Kontoinhaber hat keinen Zugriff mehr auf sein Bargeld und kann keine Überweisungen mehr tätigen. Der Gläubiger zieht seine Forderung vom Konto des Schuldners ein.
- Ein Pfändungsschutzkonto einzurichten ist auf jeden Fall empfehlenswert. Dadurch ist garantiert, dass nur bis zum Grundfreibetrag von 1.252,64 Euro (ab dem 1. Juli 2021) gepfändet werden darf.
- Wer von einer Pfändung betroffen ist, hat vier Wochen Zeit, das Geschäftskonto in ein P-Konto umzuwandeln.
- Pro Person ist nur ein P-Konto möglich. Es muss daher gut abgewogen werden, ob das private oder das geschäftliche Girokonto zum Pfändungsschutzkonto wird.
- Das Pfändungsschutzkonto ist nur natürlichen Personen erlaubt. Unternehmen wie UG oder GmbH können kein P-Konto führen.
- Der Kontowechsel ist eine beliebte und empfehlenswerte Taktik bei einer Pfändung.
- Banken müssen auf Verlangen ein P-Konto neu eröffnen. Es besteht allerdings kein Anspruch, ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln.
- Der Pfändungsfreibetrag kann erhöht werden, damit sichergestellt ist, dass Betriebskosten gedeckt bleiben. Hierfür ist ein Antrag auf Aufhebung der Pfändungsfreigrenze bei Gericht erforderlich.
Inhaltsverzeichnis: Geschäftskonto-Pfändung
Geschäftskonto-Pfändung: Die Grundlagen einfach erklärt
Kann ein Geschäftskonto gepfändet werden?
Jedes Konto kann gepfändet werden, wenn auf Mahnungen und Mahnbescheide nicht reagiert wird. Da bildet das Geschäftskonto keine Ausnahme. Hat sich ein Gläubiger bei Gericht einen Titel erwirkt, kann im schlimmsten Fall das komplette Guthaben auf dem Konto eingezogen werden bis die Schulden bezahlt sind. Die Bank gibt dir kein Geld mehr und offene Rechnungen können vom Konto nicht beglichen werden. Dadurch entstehen wie ein Rattenschwanz immer neue Probleme.
Was passiert bei einer Pfändung des Firmenkontos?
Wenn ein Unternehmer eine Rechnung nicht bezahlt und selbst Mahnbescheid und Gerichtsurteil nichts nutzen, kann der Gläubiger einen Pfändungsbeschluss erwirken. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass dein komplettes Guthaben auf dem Geschäftskonto gepfändet wird.
Mit einem Vollstreckungstitel darf sich ein Gläubiger an deine Bank wenden und veranlassen, dass so lange Geld von deinem Konto eingezogen wird, bis alle Schulden beglichen sind. Dein Konto ist dann für dich gesperrt. Das bedeutet, du kannst keine Überweisungen mehr veranlassen und dir auch kein Geld auszahlen lassen. Da Auszahlungen und Überweisungen dann nicht mehr möglich sind, vergrößern sich die Schwierigkeiten, da du anderen Verbindlichkeiten ebenfalls nicht mehr nachkommen kannst.
Hat der Gläubiger einen Pfändungsbeschluss erwirkt, geht dieser direkt an die Bank des Schuldners. Das gepfändete Guthaben auf dem Geschäftskonto wird spätestens nach 14 Tagen dem Gläubiger überwiesen.
Was kann ich tun, wenn mein Firmenkonto gepfändet wurde?
Grundsätzlich ist es am besten, es gar nicht erst zur Pfändung kommen zu lassen. Mahnbescheide sollten daher nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn oft lässt sich mit einem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren. Ist das Kind jedoch in den Brunnen gefallen, hast du die Möglichkeit, das Businesskonto bis zu einem gewissen Grundfreibetrag schützen zu lassen.
Der Gesetzgeber erlaubt Selbständigen und Privatpersonen gemäß § 850K ZPO das Firmenkonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln.
Das heißt, das Guthaben ist bis zu dem Grundfreibetrag von aktuell 1.252,64 Euro (bis Juni 2021: 1.178,59 Euro) geschützt. Dieser die Existenz sichernde Grundfreibetrag wird auch dann nicht angetastet, wenn das Finanzamt zugreifen will.
Falls die Pfändung des Kontos passiert ist, solltest du wie folgt vorgehen:
- 1. Wandle als Freiberufler oder Selbstständiger dein Business Konto in ein P-Konto um. Das garantiert dir, dass nur bis zum monatlichen Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro gepfändet werden kann.
- 2. Um Löhne und Betriebskosten zu zahlen solltest du einen Antrag bei Gericht auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze stellen.
- 3. Eröffne ein neues Konto bei einer anderen Bankengruppe, die nicht in Verbindung mit deiner bisherigen Bank steht.
- 4. Stelle deine Geldeingänge auf das neue Konto um. Das erlaubt dir je nach Höhe der Geldeingänge, Rücklagen für deine Entschuldung zu bilden.
- 5. Führe die wichtigsten Überweisungen von dem neuen P-Konto aus durch. Kontrolliere, dass keine Zahlungen an Gläubiger gehen. Diese würden dann von dem neuen Konto zu früh erfahren und ihre Pfändungen betreiben.
- 6. Die Abbuchungen der Gläubiger gehen auf dem alten Konto ins Leere. Das sendet das Signal aus, dass du es mit der Entschuldung ernst meinst. So könnten deine Gläubiger bereit sein, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten.
- 7. Wenn die Forderungen berechtigt sind, wird dich das neue Konto nicht ewig schützen. Irgendwann beginnen die Pfändungen wieder. Du hast jedoch wertvolle Zeit gewonnen, dich auf einen außergerichtlichen Schuldenvergleich vorzubereiten. Dadurch kannst du in drei bis fünf Jahren schuldenfrei werden und unter Umständen die Insolvenz vermeiden.
Du befindest dich bereits im Insolvenzverfahren und hast es versäumt, ein P-Konto zu eröffnen? Dann könnte ein Geschäftskonto im Ausland eine Lösung für dich sein.
Wieviel darf gepfändet werden?
Die Höhe des gepfändeten Betrages hängt davon ab, ob es sich bei dem Geschäftskonto um ein reguläres oder ein P-Konto handelt. Während alles bei einem normalen Business Konto ohne Berücksichtigung einer Grenze gepfändet werden kann, liegt der Pfändungsfreibetrag bei 1.178,59 Euro monatlich. Das bedeutet, dass der Gläubiger von einem Guthaben von 2.000 Euro maximal 821,41 Euro einziehen lassen darf. Der Freibetrag soll sicherstellen, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist.
Je nach Höhe der Schulden kann sich die Kontopfändung in die Länge ziehen. Manche Pfändungen sind mit einer Einmalzahlung erledigt, andere ziehen sich über Jahre hin. Achte hier darauf, dass auf dem geschäftlichen Konto immer nur der Grundfreibetrag vorhanden ist.
Grundfreibetrag erhöhen – so geht es!
Unterhaltsverpflichtungen können deinen Grundfreibetrag erhöhen. Daneben muss sichergestellt sein, dass du als Selbstständiger deine Kosten für Büro, Steuern, Gehälter der Angestellten und andere Kosten decken kannst. Denn gemäß § 850f und 850i ZPO darf eine Kontopfändung nicht bedeuten, dass du deine Geschäftstätigkeit aufgeben musst.
Stelle bei dem für sich zuständigen Vollstreckungsgericht unbedingt einen Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze. Der Gläubiger hat erst dann einen Zugriff, wenn deine Verbindlichkeiten beglichen sind.
Sonderfall Kontopfändung durch das Finanzamt
Das Finanzamt kann ebenfalls Kontopfändungen auf einem Geschäftskonto veranlassen, benötigt jedoch kein Pfändungsbeschluss. Hier reicht der Steuerbescheid, um den Vollstreckungstitel zu beantragen, wenn der Schuldner Mahnungen und Fristen nicht nachkommt.
Was kostet die Kontopfändung?
Wir haben schon häufiger gehört, dass Banken Gebühren für eine Kontopfändung erhoben haben. Das ist laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht zulässig. Die Banken dürfen von dir nur Gebühren verlangen, wenn du den Auftrag für eine Dienstleistung erteilt hast. Die Banken sind vom Gesetz her verpflichtet, eine Kontopfändung ohne Kosten für den Kontoinhaber zu bearbeiten.
Kann die Kontopfändung aufgehoben werden?
Als Schuldner ist es dir nicht möglich, die Kontopfändung rückgängig zu machen. Nur der Gläubiger kann eine Aufhebung der Kontopfändung beantragen oder die Pfändung auf ruhend stellen lassen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart wird. Die Pfändung ruht in diesem Fall bis die Forderung komplett beglichen ist. Dann wird die Kontopfändung aufgehoben.
Was passiert bei einer unrechtmäßigen Kontopfändung?
Eine Kontopfändung gilt als rechtmäßig, wenn der Gläubiger die vom Gesetz vorgeschriebenen Verfahrensschritte eingehalten hat. Dazu muss ein gültiger Vollstreckungstitel oder ein Pfändungsbeschluss vorliegen.
In der Vergangenheit ist es immer wieder einmal vorgekommen, dass Kontopfändungen beantragt wurden, aber der angebliche Schuldner keine offenen Rechnungsposten hatte. Stellt sich das heraus, ist es möglich, einen Antrag bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde zu stellen und die Kontopfändung rückgängig zu machen.
Welchen Einfluss hat die Pfändung des Businesskontos auf die Schufa?
Eine Kontopfändung ist immer ein Negativmerkmal in der Schufa und hat somit Auswirkungen auf den Bonitätsscore. Der SCHUFA wird ebenfalls gemeldet, wenn das Geschäftskonto auf ein P-Konto umgestellt wird. Allerdings hat das P-Konto keinen Einfluss auf die Bonität. Die Meldung erfolgt nur, um sicherzustellen, dass eine Person nicht mehrere P-Konten führt.
Was kann bei Selbstständigen gepfändet werden?
Hast du nicht vorgebaut und dein Konto als P-Konto einrichten lassen, kann dir im schlimmsten Fall der Gläubiger dein komplettes Guthaben auf dem Konto pfänden lassen. Ignoriere daher keine Mahnbescheide und versuche im Vorfeld, mit deinen Gläubigern eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Viele lassen sich darauf ein.
Kann auch ein GmbH-Konto gepfändet werden?
Ein Geschäftskonto kann grundsätzlich gepfändet werden. Das bringt ein Unternehmen in eine heikle Situation. Vor allem nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist die Kontopfändung unvermeidbar. In diesem Fall muss der Geschäftsführer schnell sein und versuchen, eingehende Zahlungen auf ein anderes Konto umzuleiten. Das geht bei Freelancern und Solo-Selbständigen recht leicht, denn auch bei laufender Pfändung ist es natürlich möglich, ein Konto zu eröffnen. Als Geschäftsführer einer GmbH oder einer UG bleibt nur, ein neues Geschäftsgirokonto zu eröffnen.
Auf keinen Fall dürfen Zahlungen einfach auf ein Privatkonto umgeleitet werden – das erfüllt bereits den Straftatbestand der Untreue und Steuerhinterziehung! Es ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, wenn du diese Gelder wieder deiner GmbH zukommen lässt. Einige versuchen den Weg, ein geheimes Firmenkonto als Reserve zu unterhalten. Das kann eine Zeitlang gut gehen, doch spätestens bei der eidesstattlichen Versicherung ist damit Schluss.
Wie läuft die Pfändung eines Geschäftskontos genau ab?
Ist der Schuldner säumig oder zahlungsunwillig, ist die Kontopfändung die wirksamste Methode für einen Gläubiger, um an sein Geld zu kommen.
Bei der Pfändung handelt es sich um eine Form der Zwangsvollstreckung. Das bedeutet, es handelt sich um eine juristische Prozedur, für die bestimmte Bedingungen vorhanden sein müssen. Das bedeutet, der Gläubiger darf nicht sofort zwangsvollstreckende Maßnahmen einleiten.
Zunächst muss ein Vollstreckungstitel erwirkt werden. Das kann in Form eines Vollstreckungsbescheides oder eines Urteils geschehen. Damit hat der Gläubiger eine amtliche Urkunde in der Hand, die ihn zur Zwangsvollstreckung und damit auch zur Kontopfändung berechtigt.
Der Ablauf einer Kontopfändung
- Mit dem Vollstreckungstitel beantragt ein Gläubiger beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Pfändung des Geschäftskontos.
- Das Gericht, beziehungsweise der zuständige Rechtspfleger, erlässt in Folge einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
- Der Pfändungsbeschluss wird dem Schuldner zugestellt.
- Die Bank des Schuldners erhält ebenfalls den Pfändungsbeschluss. Damit ist es untersagt, Geld an den Schuldner auszuzahlen. Auch Abhebungen mit der Karte sind nicht mehr möglich.
- Das Geldinstitut muss vorhandenes Guthaben sowie sämtliche Zahlungseingänge an den Gläubiger weiterleiten. Ob es sich dabei um die komplette Summe handelt, richtet sich nach der Kontoform. Bei einem P-Konto kann nur bis zum Selbstbehalt gepfändet werden.
Wie lange dauert die Kontopfändung?
Eine Pfändung des Geschäftskontos kann nicht einfach so erfolgen. Der Gläubiger muss erst seine offenen Forderungen anmahnen und ein gerichtliches Mahnverfahren veranlassen. Alleine das Ausstellen des Mahnbescheides dauert ein paar Tage. Danach hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, die Forderungen zu begleichen oder einen Widerspruch einzulegen. Erfolgt keine Reaktion auf den Mahnbescheid, kann der Vollstreckungstitel vor Gericht erwirkt werden.
Je nach Auslastung des Gerichts kann dieser Titel eine bis vier Wochen dauern. Keine pauschalen Angaben können über die Dauer der Kontopfändung gemacht werden. Das hängt einerseits vom vorhandenen Saldo, der Höhe der Zahlungseingänge und natürlich der Schulden ab. Die Palette der Möglichkeiten reicht von wenigen Wochen bis mehreren Jahren.
Was ist bei einem drohenden Insolvenzverfahren zu beachten?
Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, werden Pfändungen, die von Gläubigern ausgebracht wurden, unwirksam. Eine einzelne Zwangsvollstreckung ist dann nicht mehr möglich.
Die Kontopfändung wird unter Umständen sogar rückwirkend wirksam, das heißt für die Zeit vor der Verfahrenseröffnung. Dazu muss der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag jedoch im Monat vor dem Antrag auf Eröffnung der Insolvenz gestellt haben. Das nennt sich Rückschlagsperre. Sobald das Insolvenzverfahren läuft, ist eine Zwangsvollstreckung unzulässig. Das bedeutet jedoch nicht, dass du in der Insolvenz einfach wieder über das Kontoguthaben oder Zahlungseingänge verfügen kannst. Das pfändbare Guthaben steht dem Insolvenzverwalter zu. Für dich als Schuldner hat das den Vorteil, dass dieses Geld der Gesamtmasse zufließt und deine Schulden verringert.
Geschäftskonto trotz Pfändung eröffnen – ist das möglich?
Der Kontowechsel ist eine beliebte Taktik bei Pfändung. Hast du es vorher nicht geschafft, ein P-Konto zu eröffnen, hast du immer noch die Möglichkeit dazu und kannst Zahlungseingänge entsprechend umleiten.
Es ist wichtig, das neue Firmenkonto nicht bei einer Bank zu eröffnen, die mit der alten Bank vernetzt ist. Ist zum Beispiel das Geschäftskonto bei der Commerzbank gepfändet und es wird ein neues Konto bei der comdirect eröffnet, kann es sein, dass die Commerzbank sich die Forderungen von ihrem Tochterunternehmen via Verrechnung holt.
Selbst wenn die Geschäfte rosig laufen, ist es nicht verkehrt, bei deiner Bank die Umwandlung des geschäftlichen Girokontos in ein P-Konto zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich um ein Geschäftskonto ohne Schufa handelt, da durch die Pfändung ein Eintrag vorliegt.
Vielleicht fragst du dich, ob es nicht sinnvoll sein kann, ein Geschäftskonto grundsätzlich als P-Konto zu eröffnen. Bedenke dabei, dass du jeweils nur ein P-Konto führen darfst – entweder das private oder das geschäftliche Konto. Wir tendieren zu der Empfehlung, ein neues Geschäftskonto als P-Konto zu eröffnen, wenn es sich bereits abzeichnet, dass dir eine Pfändung drohen könnte.
Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, dein privates Girokonto als P-Konto zu führen, je nach Schuldensituation. Eine pauschale Empfehlung kann es daher nicht geben – du musst im Einzelfall abwägen, was für dich am besten ist.
Nach unserer Recherche ist es möglich, bei folgenden Anbietern ein Geschäftskonto als P-Konto ohne Bonitätsabfrage zu eröffnen:
Anbieter | Gebühren | Besonderheiten | Mehr Infos |
---|---|---|---|
Onlinekonto.de | Einrichtungs- und Aktivierungsgebühr (einmalig): 139 € Grundgebühren (mtl.): 9,90 € Buchungskosten: 0,50 € | Das Onlinekonto des Anbieters PayCenter kann sofort nach dem Registrierungsprozess in ein P-Konto umgewandelt werden. Neben Einrichtungs- und Aktivierungsgebühr von 139 Euro werden pro Monat 9,90 Euro an Kontoführungsgebühren fällig. Eine Bargeldverfügung pro Monat ist in diesen Gebühren enthalten, pro Buchung fallen 50 Cent an. Dafür gibt es jedoch unbürokratisch das Gefühl einer gewissen Sicherheit. | |
Global Konto | Jahresgebühr (privat): 68 € Jahresgebühr (Business): 98 € Einrichtungsentgelt (einmalig): 98 € Kontofunktionalität (mtl., optional): 5 € Buchungskosten: 0,60 € | Ein Konto für geschäftliche Zwecke ohne Schufa wird auch mit dem Global Konto möglich. Dieses Onlinekonto ist mit Sicherheit nicht die günstigste Variante, aber ebenfalls unkompliziert als P-Konto einzurichten. |
Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln: So geht es!
Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Das gilt auch für ein Geschäftskonto natürlicher Personen. Die Umwandlung erfolgt auf Antrag, die Bank darf dir dafür keine Gebühren in Rechnung stellen.
Bei der Eröffnung eines Kontos besteht keine Verpflichtung seitens der Bank, dir ein P-Konto einzurichten. Da du nur ein P-Konto führen darfst, wäge gut ab, ob es sich dabei um das private oder das geschäftliche Girokonto handeln soll – denn Gläubiger können auch auf beide Konten zurückgreifen!
Wer kann ein P-Konto einrichten lassen?
Um ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, musst du eine natürliche Person sein. Das P-Konto kann daher ein Freiberufler oder ein Solo-Selbstständiger haben. Nicht möglich ist das Pfändungsschutzkonto für eine GmbH oder eine UG – das sind juristische Personen. Auch dann nicht, wenn ein Geschäftskonto ganz neu eröffnet wird.
Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Das heißt, du musst dich als Freelancer entscheiden, ob das Pfändungsschutzkonto dein privates oder dein berufliches Girokonto sein soll. In einigen Fällen haben Gläubiger versucht, ihre Forderungen auf beiden Konten geltend zu machen. Überlege dir daher vorab gut, welches Konto für ein P-Konto die bessere Wahl ist.
Bist du Freiberufler, Selbstständiger oder Unternehmer mit einer Rechtsform wie der GbR kannst du zu einem Trick greifen. Führe deine beiden Konten zusammen. Ein Girokonto kündigst du, das andere bleibt und wird als P-Konto geführt. Du musst jedoch mit mehr Verwaltungsaufwand rechnen, wenn du die beruflichen und privaten Transaktionen trennst. Hier kannst du dir klar zunutze machen, dass du nur als juristische Person verpflichtet bist, ein separates Geschäftskonto zu führen. Trotzdem lautet unser Rat – wenn nicht gerade eine Pfändung ins Haus steht – dass du immer ein separates privates und geschäftliches Girokonto führst.
Eine weitere Option: In unserem Geschäftskonto Vergleich haben wir auch einige Finanzprodukte vorgestellt, bei denen der Anbieter im europäischen Ausland sitzt. Zum Beispiel VIABUY in Luxemburg. Dieses Geschäftskonto ist eine Kreditkarte mit Kontofunktion. Das VIABUY Kartenkonto kann nicht explizit als P-Konto geführt werden. Doch ist das Konto sozusagen erst einmal ab vom Schuss der Gläubiger. Eine Option, über die du im Notfall auch nachdenken kannst.
Welche Unternehmensformen dürfen ein Pfändungsschutzkonto eröffnen?
Die Vorgabe lautet: Das P-Konto gibt es nur für natürliche Personen. Damit kann das Pfändungsschutzkonto von folgenden Unternehmensformen nicht eröffnet werden:
- GmbH
- UG
- eingetragene Vereine (e. V.)
- Aktiengesellschaften
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- eingetragene Genossenschaften (eG)
P-Konto-Bescheinigung – was hat es damit auf sich?
Die eine Möglichkeit besteht darin, die Pfändungsfreigrenze bei Gericht anheben zu lassen. Daneben ist noch die sogenannte P-Konto-Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank von Bedeutung. Diese Bescheinigung ist dann von Interesse, wenn Freiberufler nur ein Konto für private und berufliche Zwecke nutzen. Denn die Pfändungsfreigrenze geht auch nach oben, wenn es Unterhaltspflichtige gibt – zum Beispiel Kinder und nicht berufstätige Ehepartner.
Eine kostenlose P-Bescheinigung kann die Familienkasse ausstellen. Daraus ergibt sich, in welcher Höhe das Kindergeld auf dem Konto eingeht. Damit erhöht sich der Freibetrag um die Kindergeldzahlungen. Selbständige, die Aufstockung erhalten, um ihre unternehmerische Tätigkeit anzukurbeln, können eine P-Bescheinigung auch vom Jobcenter erhalten. Der Sachbearbeiter erstellt dann zur Vorlage bei einer Bank einen Beleg über die Leistungen, die gezahlt werden. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle darf ebenfalls die P-Bescheinigung ausstellen. Der Besuch dort empfiehlt sich ohnehin, wenn die Forderungen der Gläubiger so hoch sind, dass nicht damit zu rechnen ist, in den nächsten Monaten wieder schuldenfrei zu werden. Gemeinsam kann dann ein Konzept erarbeitet werden, wie die finanzielle Lage stabilisiert werden kann. Rechtsanwälte dürfen ebenfalls gegen Entgelt eine P-Bescheinigung ausstellen.
Kontokorrentkredit und Unternehmerkredit: Möglich trotz Kontopfändung?
Um die Schulden zu tilgen darf nur Guthaben auf dem Geschäftskonto verwendet werden. Ein eventuell vorhandener Kontokorrentkredit wird nicht angetastet. Das bedeutet aber auch, dass ein Unternehmer oder Selbständiger während der Pfändung nicht über den Kontokorrentkredit verfügen darf. Unter Umständen streicht die Bank aufgrund schlechter Bonität den Kontokorrentkredit nach beendeter Pfändung.
Es ist nicht verboten, während einer laufenden Pfändung einen Antrag auf einen Kredit zu stellen. Die Chancen sind jedoch als äußerst gering zu bewerten. Wenn überhaupt, sind viele weitere Sicherheiten oder Bürgschaften zu erbringen. Eine pauschale Aussage können wir nicht treffen – besprich den Einzelfall mit der Bank.
Fazit: Pfändung des Geschäftskontos
Eine Kontopfändung ist ernst, aber noch ist Rom nicht verloren. Trotzdem gibt es immer Lösung. Durch die Einrichtung eines P-Kontos verschaffst du dir erst einmal Luft. Die Forderungen der Gläubiger werden dadurch nicht weniger, aber du kommst wenigstens deinen Grundverbindlichkeiten nach.
Versuche, es am besten gar nicht erst zu Schulden kommen zu lassen. Es kann dir helfen, dich an eine Schuldnerberatung zu wenden. Ein außergerichtlicher Vergleich ist ebenfalls eine Lösung.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ein Geschäftskonto gepfändet werden?
Ein Geschäftskonto kann ebenso wie ein privates Girokonto gepfändet werden. Die Voraussetzung ist, dass der Gläubiger sich einen vollstreckbaren Titel bei Gericht geholt hat.
Was passiert bei einer Geschäftskonto-Pfändung?
Die Bank wird über die Pfändung informiert und darf kein Geld mehr an den Schuldner auszahlen. Der Gläubiger kann seine Forderungen direkt vom Konto des Schuldners einziehen lassen. Entweder komplett oder bis zu Pfändungsfreigrenze, sofern es sich um ein P-Konto handelt.
Welche Reaktion ist bei der Pfändung des Geschäftskontos sinnvoll?
Im Falle einer Pfändung hilft es, bei einer Bank, die mit der aktuellen Bank nicht kooperiert, ein neues Firmenkonto zu beantragen, das als P-Konto geführt wird. Zahlungsabwicklungen mit Kunden sind so möglich. Die Gläubiger sollten allerdings nichts davon erfahren.
Wie läuft eine Geschäftskontopfändung ab?
Durchschnittlich dauert es zwei Wochen bis nach Erwirken eines Titels die Pfändung auf dem Konto beginnt. Der Gläubiger zieht seine Forderungen direkt ein. Die Dauer des Verfahrens richtet sich nach der Höhe der Forderung und den auf dem Konto eingehenden Summen.
Was kann bei Selbstständigen gepfändet werden?
Zu beachten ist bei der Pfändung bei einem P-Konto der Freibetrag von 1.252,64 Euro monatlich. Daneben muss sichergestellt sein, dass du deine laufenden Betriebskosten sowie Gehälter der Mitarbeiter zahlen kannst. Das geht aus § 850f und 850i ZPO hervor.
Wie viel darf der Gläubiger vom Geschäftskonto pfänden?
Damit der Gläubiger dich nicht noch mehr in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, solltest du ein P-Konto eröffnen oder den Antrag auf Umwandlung stellen. Dann darf bis maximal 1.252,64 Euro im Monat gepfändet werden.
Wie kann ich den Grundfreibetrag erhöhen lassen?
Um Betriebskosten und Löhne der Mitarbeiter zu zahlen, solltest du bei dem für dich zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze stellen.
Kann man aus einem Geschäftskonto ein P-Konto machen?
Ein Geschäftskonto lässt sich in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, sofern es sich bei dem Inhaber um eine natürliche Person handelt. Das sind in der Regel Freiberufler, Solo-Selbständige, Kleingewerbetreibende und die GbR. Diese Möglichkeit besteht nicht für Kapitalgesellschaften.
Kann man bei einer Kontopfändung ein neues Geschäftskonto eröffnen?
Es ist grundsätzlich möglich, auch bei laufender Kontopfändung ein neues Geschäftsgirokonto zu eröffnen. Das kann bei natürlichen Personen gleich als P-Konto geführt werden. Da die Pfändung einen Eintrag in der Schufa mit sich bringt, sollte ein schufafreies Business Konto gewählt werden.
Kann eine Kontopfändung aufgehoben werden?
Unberechtigte Kontopfändungen können rückgängig gemacht werden. Eine berechtigte Forderung kann nur der Gläubiger aufheben oder ruhen lassen – zum Beispiel, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Ich wusste nicht, dass es ein Pfändungsschutzkonto existiert. Ich bin ein Freiberufler und es kann eine gute Möglichkeit für mich, sich selbst gegen zukünftige Probleme zu schützen. Gut, dass in meinem Fall dieses Konto erlaubt ist. Vielen Dank für die Information!
Hallo Adrian,
vielen Dank für deinen Kommentar. Wir freuen uns immer, wenn unsere Tipps bei unseren Lesern in Resonanz gehen und ihnen echte Mehrwerte für den beruflichen Alltag bieten. Hast du denn dein Geschäftskonto bereits in ein P-Konto umgewandelt? Das erlaubt dir der Gesetzgeber, denn als Freiberufler oder Selbstständiger bleibst du eine natürliche Person. Juristische Personen wie GmbH oder UG haben diese Möglichkeit nicht.
Es gibt aber Situationen, in denen wir dazu raten, genau zu prüfen, ob das Businesskonto zum P-Konto werden soll. Der Hintergrund: Jeder darf von Gesetzes wegen nur ein P-Konto führen. Das ist entweder dein Business Konto als Freiberufler oder dein privates Girokonto. Frage dich daher, welches Konto du lieber schützen möchtest. Denn sobald dein Geschäftsgirokonto auf Pfändungsschutz umgestellt wurde, bleibt dir diese Möglichkeit für dein persönliches Girokonto verwehrt. Denn das Privatkonto kannst du nicht mehr umstellen lassen. Potenzielle Gläubiger könnten dann direkt die Pfändung einleiten. Genau das ist ihnen bekannt. Denn kommt es zu Problemen, werden Gläubiger versuchen, beide Konten zu pfänden. Daher raten wir dir und allen anderen Lesern, genau zu überlegen, welches Konto das Pfändungsschutzkonto werden soll.
Denke dabei auch an die betriebsnotwendigen Kosten. Denn erst, wenn du die Kosten für Steuern, Miete, Löhne und sonstige Betriebskosten gezahlt hast, dürfen Gläubiger pfänden – sofern du dann noch über dem Grundfreibetrag liegst. Allerdings musst du beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze stellen. Denn dieser erweiterte Pfändungsschutz besteht nicht automatisch, weil du selbstständig bist.
Obwohl wir eigentlich immer dazu raten, Geschäftskonto und privates Girokonto säuberlich voneinander zu trennen, gibt es im Kontext einer drohenden Pfändung noch eine Alternative. Indem du beide Konten zusammenlegst und als P-Konto führst, kannst du dann den vollen Pfändungsschutz genießen und musst nicht befürchten, dass eines der beiden Konten gepfändet wird.
Wie du siehst, ist das ein sehr umfangreiches Thema, das immer individuell entschieden werden muss. Führst du nun dein Geschäfts-Girokonto als P-Konto? Oder hast du bevorzugt, dein privates Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln? Hast du noch einen Tipp für die anderen Leser? Wir freuen uns, wieder von dir zu hören. Diese Seite lebt von den Erfahrungen der Leser entscheidend mit.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Hallo zählt der Pfändungsschutz auch für die kosten für meine Arbeitnehmer ( Gehalt,Krankenkasse,Lohnsteuer usw)?
Und kosten für die Infrastruktur des Betriebs (Einzelunternehmen)?
Mit freundlichen Grüße
Sven
Hallo Sven,
vielen Dank für deinen Kommentar. Tatsächlich genießt du als Freiberufler oder Einzelunternehmer den Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung. Natürlich können wir dir hier auf unserer Plattform nicht in allen Details aufzeigen, wie du das Thema Vollstreckungsschutz am besten angehst. Schließlich ist jeder Fall anders und jeder von einer Pfändung Bedrohte hat andere Kosten zu bewältigen. Außerdem kommt es auf die Art und den Umfang deiner Selbstständigkeit an und welche Verpflichtungen du Gläubigern genau zu leisten hast. Auch wissen wir nicht, was dein Antrag beim Amtsgericht auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze – sofern er bereits gestellt wurde – alles beinhaltet.
Der Pfändungsschutz ist in §§ 850f ZPO und 850i ZPO geregelt. Grundsätzlich sollen damit jede Art von Kosten gewährleistet bleiben, die du für den Erhalt und den Fortbestand deiner Selbstständigkeit benötigst. Neben Mieten, Steuerzahlungen und Krankenkassenbeiträgen für dich umfasst der Pfändungsschutz in diesem Fall natürlich auch die Kosten für deine Mitarbeiter. Hast du beispielsweise Mietschulden für deine Geschäftsräume oder Außenstände bei der Krankenkasse, werden diese Kosten ebenfalls berücksichtigt.
Deine Gläubiger dürfen erst dann ihr Geld einfordern, wenn alle Kosten für deine Selbständigkeit inklusive der wiederkehrenden Kosten gedeckt sind. Natürlich muss auch noch dein Grundfreibetrag gemäß Pfändungstabelle berücksichtigt werden. Denke daran, dass du diesen Pfändungsschutz nicht automatisch hast. Das Gericht kennt schließlich nicht deine Kosten. Du musst also einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht einreichen, in dem du gemäß §§ 850f ZPO und 850i ZPO darum bittest, deine Pfändungsfreigrenze um deine notwendigen betrieblichen Ausgaben anzuheben. Selbstverständlich solltest du die entsprechenden Nachweise zur Hand haben. Das Gericht wird dann diesen Antrag prüfen und sollten deine Unterlagen korrekt sein, wird die Pfändungsfreigrenze angehoben. Das bedeutet, der unpfändbare Betrag auf deinem Pfändungsschutzkonto ist danach höher als der Grundfreibetrag und du kannst deine Kosten decken.
Jetzt fehlt nur noch das Pfändungsschutzkonto, auf das du gemäß § 850k ZPO Anspruch hast. Führst du bereits eines? Falls nicht, schau doch einmal in unserem Vergleich nach einem P-Konto für dich. Unser Tipp wäre jedoch noch, dass du vorher gut abwägst, ob dein privates Girokonto oder dein Geschäftskonto das P-Konto werden soll. Wir hoffen, dass wir dir mit unserer Antwort helfen konnten.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Guten Tag
wen ein Unternehmen eine Pfändung hat kann er mir trotzdem mein Geld was mir zusteht überweisen ? Die Dienstleistungen habe ich erbracht und das ist offiziell auf Papieren ?
Gruss Carlos
Hallo Carlos,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Es tut uns sehr leid, dass du nach dem Erbringen deiner Dienstleistung jetzt um dein dir zustehendes Geld bangen musst.
Laut unserer Recherche ist es von einem gepfändeten Konto aus nicht möglich, Überweisungen zu tätigen. Der Grund ist, dass die Bank nach der Pfändung eine Verfügungssperre einrichtet. Der Kontoinhaber kann in diesen vier Wochen nicht über das Guthaben auf seinem Girokonto verfügen. Das bedeutet, dass auch kein Bargeldbezug am Geldautomaten oder Bankschalter erfolgen kann.
Hier findest du weitere Informationen: https://www.paycenter.de/ratgeber/wie-laeuft-eine-kontopfaendung-ab/
Erst wenn der Gläubiger eine Aufhebung der Kontopfändung beantragt, wird die Kontopfändung aufgehoben. Und dann sind auch wieder Überweisungen von dem Girokonto aus möglich.
Allerdings können Pfändungen und das gerichtliche Mahnverfahren wenige Wochen bis zu mehreren Jahren dauern. Es hängt davon ab, wie schnell die Forderungen beglichen werden.
Mehr Informationen findest du hier: https://www.handwerk.com/9-tipps-wenn-der-kunde-die-rechnung-nicht-bezahlt
Verständlicherweise kannst du nicht so lange warten und möchtest Gewissheit haben.
Wir empfehlen dir daher, dich schnellstmöglich an deinen Anwalt zu wenden, um am Ende nicht leer auszugehen. Der Anwalt wird dir nähere Informationen geben und rechtliche Schritte einleiten.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net