Das Privatkonto als Geschäftskonto nutzen: Möglichkeiten und Grenzen
Das Privatkonto als Geschäftskonto nutzen? Das klingt verlockend und nach großer Kostenersparnis. Doch nur auf den ersten Blick. Je nach Unternehmensform ist das Geschäftskonto Pflicht und selbst, wer dieser nicht unterliegt, spart sich viel Zeit und Nerven mit einem Geschäftsgirokonto.
Dieser Beitrag erklärt, warum die geschäftliche Nutzung eines privaten Girokontos eine Sackgasse ist und wie Freelancer, Selbstständige und Unternehmen preiswert ein Businesskonto führen können.
Privatkonto als Geschäftskonto nutzen: Das Wichtigste in Kürze
- Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG besteht eine gesetzliche Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos. Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie ein Konto für geschäftliche Zwecke führen möchten.
- In der Praxis untersagen die Banken, ein privates Girokonto geschäftlich zu nutzen. Im schlimmsten Fall wird das Konto gekündigt.
- Durch die Vermischung privater und geschäftlicher Ausgaben entsteht nur Chaos auf dem Konto. Empfehlenswert ist die saubere Trennung der Finanzen von Beginn der Selbstständigkeit an. Auf diese Weise lässt sich Ärger mit dem Fiskus vermeiden.
- Die Angst vor hohen Kosten ist unbegründet – Online-Banken und Fintechs bieten oft ein kostenloses Geschäftskonto an.
- Um Kosten zu vermeiden, sollte ein Geschäftskonto ausgewählt werden, das unbegrenzt SEPA-Überweisungen erlaubt oder über eine gewisse Anzahl an monatlichen Frei-Überweisungen verfügt.
- Die Schufa muss kein Hindernis sein – es gibt auch Angebote für ein Geschäftskonto ohne Schufa.
Inhaltsverzeichnis: Privatkonto als Geschäftskonto nutzen
Das Privatkonto als Geschäftskonto nutzen: Die Grundlagen
Privatkonto geschäftlich nutzen – erlauben das die Banken?
Angenommen, du hast dich entschieden, erst einmal dein privates Girokonto für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Das ist am Anfang der Freiberuflichkeit sicher verlockend, bringt dir auf Dauer jedoch jede Menge zusätzliche Arbeit, wenn es gilt, die Finanzen zu sortieren.
Wer diese Mehrarbeit nicht scheut, hat damit über einen gewissen Zeitraum hinweg Glück. Doch in den meisten Fällen kommt es zu Problemen mit den Banken. Nicht umsonst bietet die mit dem privaten Girokonto und dem Geschäftskonto zwei verschiedene Produktkategorien an. In den AGB der Banken wird zudem die geschäftliche Nutzung von privaten Konten meist ausdrücklich untersagt.
Früher oder später wird die Bank daher einschreiten, wenn sie geschäftlichen Zahlungsverkehr auf dem Konto feststellt. Das kann je nach Bank einige Monate länger oder kürzer dauern, doch bist du ins Visier geraten, wird die Bank nicht zögern, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Die folgenden Szenarien sind denkbar:
- Die Bank schreibt einen Brief oder eine E-Mail und fordert auf, die geschäftliche Nutzung des Privatkontos zu unterlassen.
- Das Girokonto wird automatisch auf ein Geschäftskonto umgestellt. Die Bank fordert für die Monate, die seit der geschäftlichen Nutzung vergangen sind, eine Nachzahlung der Gebühren für die doppelte Kontoführung.
- Der Kunde wird aufgefordert, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Bei weiterer Nutzung des Privatkontos zu geschäftlichen Zwecken droht die Bank mit der Kündigung des Kontos.
- Die Bank kündigt das private Girokonto mit sofortiger Wirkung.
Nicht nur die Filialbanken, sondern auch die Direktbanken sind rigoros in ihren Vorschriften und schrecken nicht vor Konsequenzen zurück.
Privatkonto geschäftlich genutzt – darf die Bank das Konto kündigen?
Ein Kunde hat das Recht, seine Bankverbindung ohne Angabe von Gründen entweder jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder zum Ablauf der Kündigungsfrist löschen zu lassen.
Kündigt die Bank das Konto, muss sie sich laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) an eine Kündigungsfrist von zwei Monaten halten. Außerdem muss das Kündigungsrecht durch die Bank im Kontovertrag aufgeführt sein. In der Regel sind Banken zudem verpflichtet, den Kündigungsgrund bekannt zu geben.
Solche Gründe sind:
- Das Konto ist bereits auf unbestimmte Zeit hin geschlossen.
- Im Kontovertrag wurde das Kündigungsrecht seitens der Bank vereinbart.
- Es liegt ein Grund vor, der eine außerordentliche Kontokündigung rechtfertigt.
Die Bank ist verpflichtet, sich an die Zweimonatsfrist zu halten.
Kommt es zu einer fristlosen Kündigung, ist das gemäß § 314 BGB nur dann möglich, wenn es der Bank nicht zumutbar ist, dieses Konto weiterzuführen. Welche Gründe das sein können, legt jede Bank in ihren AGB fest.
Möglich sind:
- Falsche Angaben zur Identität bei der Kontoeröffnung
- Falsche Angaben zu den Vermögensverhältnissen
- Geldwäsche oder andere illegale Aktivitäten auf dem Konto
- Straftaten gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeiter
Ob die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos eine außerordentliche Kündigung seitens der Bank rechtfertigt, ist diskutabel. Auf jeden Fall stellt sie einen klaren Verstoß gegen die AGB nach.
Meist wird die Bank auffordern, die geschäftliche Nutzung zu unterlassen oder das Privatgirokonto auf ein Geschäftskonto umstellen.
Wer ist verpflichtet ein Geschäftskonto zu führen?
Der Gesetzgeber schreibt in Deutschland vor, dass haftungsbeschränkte Unternehmen die Pflicht haben, ein Geschäftskonto zu führen. Das sind:
- GmbH
- UG
- AG
- KGaA
- eG
Diese Unternehmen gelten als juristische Personen, die eine eigenständige Geschäftsfähigkeit und Rechtsverantwortung besitzen.
Tatsächlich wird eine Kapitalgesellschaft erst dann geschäftsfähig, wenn sie über ein eigenes Firmenkonto verfügt, das auf den Namen des Unternehmens laufen muss. Die gewerblichen Geldtransaktionen können und dürfen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden.
Anders sieht das bei Freiberuflern, Solo-Selbstständigen ohne Handelsregistereintrag, der GbR und Kleinunternehmern aus.
Theoretisch lässt es der Gesetzgeber offen, ob diese Selbstständigen ein Business Konto führen. Das heißt, ein privates Konto könnte durchaus für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Praktisch endet diese Möglichkeit bei den AGB der Banken. Die meisten schließen die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos aus. Nicht zuletzt, weil geschäftliche Transaktionen einen Mehraufwand bedeuten.
Es empfiehlt sich daher immer, private und geschäftliche Finanzen voneinander zu trennen. Selbst wenn es über Monate oder Jahre gut geht, geschäftlichen Zahlungsverkehr über ein privates Konto abzuwickeln, kann irgendwann der Moment kommen, in dem die Bank ein eigenes Geschäftskonto fordert. Diese Umstellung ist für dich dann mit Mehrkosten und Verwaltungsaufwand verbunden.
Darf meine Bank ohne meine Zustimmung ein Privatkonto auf Geschäftskonto umstellen?
Wie die E-Mails, die uns erreichen zeigen, passiert es durchaus, dass Banken bei geschäftlicher Kontonutzung eines privaten Girokontos ohne vorherige Ankündigung eine Kontoumstellung vornehmen.
Konkret bedeutet das: Ein Freiberufler oder Kleinunternehmer hat sein Privatkonto über Monate oder sogar Jahre hinweg für geschäftliche Zwecke genutzt und stellt plötzlich fest, dass sich die Kontoführungsgebühren erhöht haben und jede Transaktion kostenpflichtig geworden ist.
Das führt automatisch zu der Frage, ob die jeweilige Bank dazu ohne weiteres berechtigt ist. Schließlich wird dem Kunden damit eine Entscheidungsmöglichkeit genommen. Wüsste der vorab von der Kontoumstellung, würde die Möglichkeit bestehen, sich nach einem günstigen Geschäftskonto bei einer anderen Bank umzusehen. Oder sowohl privates als auch geschäftliches Girokonto in Zukunft bei einem anderen Geldinstitut zu führen.
So viel vorab, eine Bank hat dazu die Möglichkeit ohne eine Zustimmung das Privatkonto in ein Geschäftskonto umzustellen. In der Regel ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die geschäftliche Nutzung privater Konten untersagt. Hat die Bank ein Auge zugedrückt, handelt es sich um eine Duldung. Diese kann fristlos, mit sofortiger Wirkung und ohne Ankündigung widerrufen werden.
Unseren Erfahrungen nach wenden die Banken diese Regelungen einmal mehr und einmal weniger konsequent an – einige fordern dich auf, die geschäftliche Nutzung zu unterlassen und setzen dir eine angemessene Frist, deine Verbindlichkeiten entsprechend zu regeln, andere führen einfach die Kontoumstellung durch.
Mit der Unterschrift hat der Kunde bei der Kontoeröffnung den AGB zugestimmt. Das heißt, die geschäftliche Kontonutzung erfolgte trotz besseren Wissens auf einem Konto für rein private Zwecke. Hier hilft nur, von Anfang an für klare Verhältnisse zu sorgen.
In dem Moment, in dem die Selbständigkeit oder eine nebenberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer aufgenommen wird, muss ein separates Geschäftskonto eröffnet werden. Das spart Zeit und Nerven bei der Finanzverwaltung und mit dem Fiskus, schützt aber gleichzeitig vor Überraschungen wie einer unangekündigten Kontoumstellung.
Wer sein Privatgiro einige Zeit als Geschäftskonto genutzt hat und von der Kontoumstellung betroffen ist, geht nun wie folgt vor:
- Alternative A: Sind die Konditionen gut, wird das Konto als Geschäftskonto weitergeführt. Es wird ein günstiges oder sogar kostenloses neues Girokonto ausgesucht und eröffnet.
- Alternative B: Das Geschäftskonto wird zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Es werden sowohl ein neues Business Konto als auch ein privates Konto bei einer anderen Bank eröffnet.
Ab wann wird ein Geschäftskonto erforderlich?
Wir sind ehrlich: Viele Freelancer nutzen in den ersten Monaten ihrer Selbständigkeit ihr Privatkonto. Das ist grundsätzlich kein Problem, aber du solltest eine eventuelle Kulanz der Banken nicht ausreizen. Je länger die Nutzung dauert, desto größer ist die Gefahr, dass dir Fehler in der Buchhaltung und der Steuererklärung unterlaufen.
Solange du noch nicht über hohe Umsätze verfügst, lassen sich Missgeschicke relativ leicht ausbügeln. Hat der Schlendrian erst einmal Einzug gehalten, wird dieses Verhalten am Ende mehr Kosten als ein Geschäftskonto verursachen.
Am besten ist es, sofort zu Beginn der Selbständigkeit oder der kleinunternehmerischen Tätigkeit ein Geschäftskonto zu eröffnen. Als juristische Personen geltende Unternehmensformen kommen ohnehin nicht um das Firmenkonto herum – schließlich wird auf dem die Einlage eingezahlt.
Privatkonto vs. Geschäftskonto – das sind die Unterschiede
Was ist der Unterschied zwischen einem Privatkonto und einem Geschäftskonto? Auf den ersten Blick gibt es keinen.
Von einem Business Konto wird Geld mit einer Girocard oder Kreditkarte abgehoben, am Schalter oder der ATM Bargeld eingezahlt, es gehen Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen ab.
Angeboten wird das Konto für geschäftliche Zwecke von Filialbanken, Direktbanken und Fintechs. Heutzutage bietet jede Bank die Kontoführung online oder mit der Smartphone-App an. Das gilt sowohl für die private als auch für die geschäftliche Kontoführung.
Unterschiede liegen vor allem in den sogenannten Verbraucherschutzbestimmungen. Die erfordern für ein Privatkonto mehr Transparenz als bei einem Geschäftskonto. Zudem muss die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Belegen wie den Kontoauszügen bei einem Firmenkonto beachtet werden – diese beträgt bis zu zehn Jahren.
Außerdem gibt es Posten, die über ein Unternehmerkonto laufen, die auf einem privaten Girokonto nicht realisierbar sind.
Das sind:
- Lastschrifteinzug von Rechnungen und Beiträgen der Kunden
- Gutschriften an Kunden aus Verkäufen
- Kartenzahlungen von Kunden im Geschäft oder Online-Shop
- Zahlung von Lohn und Gehalt an Mitarbeiter
Daneben stellt sich die Preisstruktur unterschiedlich bei einem Privatkonto und einem Business Girokonto dar. Das führt automatisch zu der nächsten Frage.
Warum ist ein Geschäftskonto teurer als ein Privatgirokonto?
Schon bei einem Blick auf die Kontoführungsgebühren fällt auf: Ein Businesskonto ist teurer als ein privates Girokonto. Auch Überweisungen kosten Geld. Oft wird für jede Buchung ein Entgelt erhoben.
Manche Banken verlangen zusätzlich Kosten für die Girokarte oder die Kreditkarte. Bei einem Privatkonto sind hingegen Überweisungen und die Giro- oder Kreditkarte in den Kontogebühren inkludiert.
Doch wie kommt es zu diesen Preisunterschieden?
Zum einen finden auf einem Geschäftskonto mehr Buchungen als auf einer privaten Bankverbindung statt. Das bedeutet für die Banken schon einmal mehr Aufwand.
Außerdem ist das Geschäftskundenkonto eine Art Verlustgeschäft für ein Geldinstitut. Die Banken erzielen erst dann wirklich Einnahmen, wenn der Kunde Kontoführungsgebühren bezahlt, Kosten für Transaktionen anfallen, Zinsen für den Kontokorrentkredit in Rechnung gestellt werden oder der Kunde weitere Finanzprodukte anfragt.
Als Firmenkunde ist es eher unwahrscheinlich, dass für das Geschäftskonto ein Wertpapierdepot eröffnet oder ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Damit wird ein Cross-Selling eher unmöglich.
Verdienen können die Banken allenfalls am Kontokorrentkredit (siehe dazu unser Ratgeberartikel zum Geschäftskonto mit Dispo), doch dessen Beantragung ist für die Geldinstitute mit deutlich mehr Aufwand und Prüfverfahren verbunden als ein privater Dispokredit.
Das gilt auch für Investitionskredite. Die Zeiten, in denen es den Banken ausreichte, mit dem Kontoguthaben des Kunden „zu arbeiten“ sind schon lange vorbei.
Bei welcher Bank ein Business Konto eröffnen?
So viel ist klar: Ein Geschäftskonto für Freiberufler und Selbstständige lohnt sich auch ohne den Druck einer gesetzlichen Verpflichtung.
Die Wahl besteht zwischen der Kontoeröffnung einer Filialbank und einer Direktbank. Wer häufig Bargeld abheben und einzahlen muss sowie persönliche Beratung schätzt, ist in einer Filialbank gut aufgehoben.
Autarke, internetaffine Unternehmer sind mit einem digitalen Geschäftskonto, das online oder per Banking App geführt wird, immer unabhängig und gut beraten.
Unser Tipp für Einzelunternehmer: Kostenloses Business Konto bei Kontist
Zu Beginn der Selbständigkeit ist das Budget knapp bemessen und auch im weiteren Verlauf der Berufstätigkeit kann es zu Engpässen und schwankenden Einnahmen kommen.
Immer wieder werden wir nach dem ultimativen Tipp für ein günstiges Geschäftskonto gefragt. Diesen Bitten kommen wir gerne mit einer Empfehlung nach.
Den Erfahrungen nach können wir dir das Geschäftskonto von Kontist wärmstens empfehlen. Das Berliner Fintech wurde von Selbstständigen gegründet mit dem Ziel, innovatives und kostengünstiges Banking für Freelancer und Selbstständige anzubieten.
Bei Kontist handelt es sich um ein rein digitales Geschäftskonto, das am Desktop oder per Banking App geführt wird. Das extrem schnell zu eröffnende Konto für natürliche Personen gibt es in der Basisvariante bedingungslos kostenlos. Auch die Überweisungen sind unlimitiert.
Das Business Konto von Kontist darf nur von Freiberuflern, Selbstständigen und Kleinunternehmen eröffnet werden. Juristische Personen sind von der Kontoführung ausgeschlossen.
Das bietet dir das Kontist Geschäftskonto auf einen Blick:
- Bedingungslos kostenlose Kontoführung
- Virtuelle Visa Debit Business Karte
- Unbegrenzte SEPA-Überweisungen
- Dispokredit zwischen 500 – 5000 Euro einfach in der App beantragen – Bonität vorausgesetzt – Zinssatz 11 %
- Apple Pay und Google Pay
- Bargeld abheben 2 Euro pro Vorgang
- Nur 1,7 % Fremdwährungsgebühren bei Abhebungen und Zahlungen in einer anderen Währung als Euro
- Ohne Schufa– oder Bonitätscheck
Wenn dir die virtuelle Mastercard nicht ausreicht, kannst du für 29 Euro im Jahr eine physische Mastercard Debit beantragen.
Ideal ist die Möglichkeit, bei Kontist an einen Kontokorrentkredit bis zu 5.000 Euro zu kommen, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken. Hierfür muss allerdings eine ausreichende Bonität vorhanden sein.
Einziges Manko: Der Bargeldbezug bei Kontist kostet Gebühren. Eine Möglichkeit der Bargeldauszahlung gibt es aktuell noch nicht, allerdings arbeitet Kontist daran. Ist mehr Leistung gewünscht, kannst du auf das Premiumpaket mit lexoffice upgraden.
Bist du Existenzgründer oder reicht rein digitales Banking für deine Geschäftstätigkeit aus, ist Kontist der absolute Top-Tipp.
Doppelte Kontoführung – das sind die Vorteile und Nachteile
Doppelte Kontoführung? Das klingt ein wenig anrüchig. Gemeint ist damit nur, ein separates Privat- und Geschäftskonto zu führen. Während juristische Personen zu dieser Trennung verpflichtet sind, lohnt sie sich auch für Freiberufler und Solo-Selbständige.
Damit die Entscheidung leichter fällt, haben wir hier die Vorteile und Nachteile der doppelten Kontoführung aufgelistet:
Vorteile:
- Saubere Trennung von beruflichen und privaten Finanzen
- Transparenz in allen Zahlungsvorgängen
- Leichtere Buchführung
- Arbeitserleichterung bei der Steuererklärung
- Möglichkeit, Geschäftskonto mit Extra-Zugang für den Steuerberater zu wählen
- Kontrolle des Budgets
- Diskretion gegenüber Finanzamt bleibt bei Privatausgaben gewahrt
- Probleme mit der Bank entstehen nicht
Nachteile:
- Kontoführungsgebühren für zwei Konten
- Zeitlicher Aufwand, ein weiteres Konto zu suchen und zu eröffnen
Im Fokus: Warum sich das Geschäftskonto in Sachen Buchführung für Selbständige lohnt
Einmal abgesehen davon, dass die Kosten für ein Geschäftskonto als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sollten vor allem die Vorteile bei der Buchführung den Ausschlag geben, eine geschäftliche Bankverbindung zu eröffnen. Selbst dann, wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Neben der Trennung von beruflichem und privatem Zahlungsverkehr sprechen diese Argumente für ein Geschäftsgirokonto:
- Buchungen lassen sich direkt zuordnen, wenn alle geschäftlichen Kontobewegungen an einer Stelle zusammenlaufen. Damit wird vermieden, dass Zahlungen übersehen werden.
- Alle Belege dokumentieren nur geschäftliche Kontobewegungen. Damit ist jederzeit eine präzise Einschätzung und Überblick der finanziellen Situation möglich.
- Wer ein Konto nutzt, bei dem sich Einnahmen, Ausgaben und andere Posten labeln lassen, kann Belege direkt zuordnen.
- Mit einem Geschäftskonto kann die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt unkompliziert erfüllt werden. Die steuerlich relevanten Belege sind direkt vorhanden. Privates taucht nicht in Unterlagen auf, die an das Finanzamt gehen.
- Es gibt Geschäftskonten mit integrierten Buchhaltungstools, die Rechnungen erstellen, Einnahmen und Ausgaben kategorisieren und sogar die Steuer kalkulieren können – auf diese Weise sparen Freiberufler und Selbstständige unglaublich viel Zeit.
- Ebenfalls wird die Buchhaltung erleichtert, wenn ein Businesskonto ausgewählt, bei dem sich Unterkonten anlegen lassen. Auf diese Weise wird der Zahlungsverkehr besser sortiert und es lassen sich Rücklagen bilden.
- Bei einem privaten Konto kann die Versuchung groß sein, an Rücklagen für Umsatzsteuer & Co. zu gehen. Genau dieser Zugriff auf Reserven wird mit einem Geschäftskonto vermieden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ich mein Privatkonto als Geschäftskonto nutzen?
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist für Freiberufler, Solo-Selbständige sowie Kleinunternehmer gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings schieben die Banken nach einiger Zeit dem geschäftlichen Zahlungsverkehr auf dem Privatkonto einen Riegel vor. Daher sollten private und geschäftliche Finanzverwaltung grundsätzlich getrennt werden. Für juristische Personen, das heißt, Kapitalgesellschaften, führt kein Weg am Geschäftskonto vorbei. Das ist Pflicht.
Kann die Bank bei geschäftlicher Nutzung mein Privatkonto kündigen?
Ob die Bank das Privatkonto bei geschäftlicher Nutzung kündigen wird, ist in den AGB festgehalten. Diese werden von jedem Geldinstitut individuell gestaltet. In der Praxis wird die Bank das Konto auf ein Business Modell umstellen oder den Kontoinhaber auffordern, für ein eigenes Geschäftskonto zu sorgen. In diesem Fall wird die Bank ankündigen, das Konto nach einem erneuten Verstoß gegen diese Vorgabe aufzulösen.
Darf die Bank ohne meine Einwilligung auf Geschäftskonto umstellen?
Untersagt eine Bank in ihren AGB die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos und der Kunde hält sich daran nicht, drohen nicht immer sofort Konsequenzen. Diese stillschweigende Duldung der geschäftlichen Nutzung des Kontos kann seitens der Bank allerdings jederzeit aufgehoben werden. Die Folge ist die sofortige, manchmal sogar rückwirkende Kontoumstellung. Um derartige Überraschungen zu vermeiden, solltest du die AGB aufmerksam lesen und von Beginn an auf eine saubere Trennung der Konten setzen.
Wie gehe ich vor, wenn die Bank mir die geschäftliche Nutzung meines Privatkontos untersagt?
Kommt der Brief von der Bank, in dem sie auffordert, die geschäftliche Nutzung des Privatkontos zu unterlassen, hilft nur, schnell ein günstiges oder sogar kostenloses Geschäftskonto zu eröffnen. Ist die neue Bankverbindung einsatzbereit, sind unverzüglich alle Zahlungspartner zu informieren und geschäftliche Verbindlichkeiten umzustellen.
Kann ich als Festangestellter für mein Nebengewerbe mein privates Girokonto nutzen?
Zwar fordert der Gesetzgeber von Kleinunternehmern kein separates Geschäftskonto. Doch die AGB der Banken schließen die geschäftliche Nutzung eines Gehaltskontos in der Regel aus. Das kann zur teuren Umstellung auf ein Geschäftskonto führen oder zu einer Aufforderung seitens der Bank, die geschäftliche Nutzung zu unterlassen.
Brauche ich als Kleinunternehmer ein Geschäftskonto?
Kleinunternehmer sind von der gesetzlichen Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos ausgeschlossen. Allerdings werden die Banken auch hier nicht lange zusehen, wenn ein Unternehmer, der nicht zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, private und geschäftliche Aktivitäten miteinander vermischt. Auch hier gilt, dass sich mit einem Kleinunternehmerkonto Stress vermeiden lässt.
Wann muss ich ein Geschäftskonto eröffnen?
Existenzgründer sollten direkt an das Firmenkonto denken. Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft ist das Konto für Unternehmer sogar Pflicht, um die Einlage zu zahlen. Auch Freelancer und Solo-Selbständige sollten direkt bei Aufnahme der Tätigkeit das Geschäftskonto eröffnen.
Was kostet ein Geschäftskonto?
Die Nutzung eines Kontos für geschäftliche Zwecke muss keine Unsummen verschlingen. Digitalbanken bietet oft ein Business Konto zum Nulltarif an. Ansonsten muss mit einer Preisspanne zwischen 5 und 90 Euro monatlich gerechnet werden. Zu beachten ist, dass weitere Kosten für Überweisungen, Bargeldabhebungen und Karten entstehen können.
Welche Funktionen muss ein Geschäftskonto haben?
Die Leistungen eines Kontos werden nach den eigenen Ansprüchen ausgewählt. Für Freelancer mit geringem Zahlungsaufkommen eignet sich ein Online-Geschäftskonto, von dem aus Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge abgehen. Eine Kreditkarte ist ebenfalls von Vorteil, um zwischendurch Bargeld abzuheben oder im Internet zu zahlen. Eine App macht das Konto flexibel. Diese Basisleistungen sind in der ersten Phase der Gründung ausreichend.
Wie sind deine Erfahrungen mit dem Geschäftskonto? Führst du eines oder nutzt du dein Privatkonto? Hast du Tipps? Wir freuen uns auf deinen Kommentar!