Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer können Kosten für das Geschäftskonto steuerlich absetzen.
Absetzbar sind Kontoführungsgebühren, Gebühren für Girokarten, Kreditkarten, Kontoauszüge, Überweisungen und Auslandsüberweisungen.
Diese Ausgaben zählen als Betriebsausgaben und sind in der Anlage EÜR unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ aufzuführen.
Betriebliche Schuldzinsen sind grundsätzlich abziehbar; gesetzliche Beschränkungen, insbesondere bei Überentnahmen, sind zu beachten.
Bei gemischter Kontonutzung ist der betriebliche Kostenanteil nachvollziehbar nachzuweisen; die Kontobezeichnung allein entscheidet nicht über den Abzug.
Wer kann eigentlich die Kosten für das Geschäftskonto steuerlich absetzen? Für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer gilt grundsätzlich, dass sämtliche Gebühren, die das Business-Konto betreffen, als Betriebskosten steuerlich absetzbar sind.
Während du als Arbeitnehmer Kontoführungsgebühren meist nur mit 16 € als Werbungskosten ansetzt, bietet ein Firmenkonto weit mehr Möglichkeiten. Ausgaben für Giro- und Kreditkarten, Überweisungen ins Ausland, beleghaften Zahlungsverkehr und sogar Zinsen für Überziehungs- und Firmenkredite können in der Steuererklärung angegeben werden. Dennoch erfordert die Steuererklärung Aufmerksamkeit für kleine, jedoch entscheidende Details.
In diesem Beitrag wird detailliert dargestellt, welche Schritte Selbstständige und Freiberufler unternehmen sollten, um den Prozess korrekt und effizient zu gestalten.
Disclaimer: Unsere Ratgeber bieten allgemeine Informationen ohne Gewähr und ersetzen keine Beratung. Bei individuellen Fragen empfehlen wir, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu kontaktieren.
Wer kann Gebühren fürs Geschäftskonto steuerlich absetzen?
Ob verpflichtend oder nicht, die Aufwendungen für ein Geschäftsgirokonto sind steuerlich absetzbar. Dies gilt für:
Allerdings variieren die Bedingungen für das Absetzen dieser Kosten je nach individuellem Status, worauf wir nachfolgend näher eingehen werden.
Wo sind Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung anzugeben?
Arbeitnehmer setzen Kontoführungsgebühren als Werbungskosten an, soweit sie auf die Gutschrift von Arbeitslohn und auf beruflich veranlasste Überweisungen entfallen. Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanzamt dafür jährlich 16 € an. Das ist kein gesetzlicher Pauschbetrag, sondern ein Erfahrungswert, den die Finanzverwaltung ohne Belege akzeptiert. Liegen deine beruflich veranlassten Kontoführungsgebühren höher als 16 €, kannst du den nachgewiesenen Betrag ansetzen. In der Steuererklärung 2025 gehören sie in die Anlage N zu den „Weiteren Werbungskosten“ (Zeilen 61 bis 64); in ELSTER stehen sie im gleichen Abschnitt.
Wichtig: Angeben darfst du nur Kontokosten, die tatsächlich angefallen und beruflich oder betrieblich veranlasst sind. Nutzt du ein kostenloses Konto, gibt es keine Kontoführungsgebühren, die du absetzen kannst.
Was das Geschäftskonto betrifft, so erfassen Selbstständige und Freiberufler ihre Gewinne üblicherweise über die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Kontoführungsgebühren und übrige Bankgebühren des Geschäftskontos tragen sie deshalb in der Anlage EÜR ein. In der Anlage EÜR 2025 gehören sie – soweit keine speziellere Zeile passt – zu den „Übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben“ (Zeile 60). Schuldzinsen, etwa für einen Kontokorrentkredit, werden dagegen gesondert in Zeile 56 erfasst.
Welche Gebühren sind bei einem Geschäftskonto steuerlich absetzbar?
Die Aufwendungen für ein Geschäftskonto zählen zu den Betriebsausgaben: Betrieblich veranlasste Kontogebühren und Bankgebühren sind steuerlich absetzbar. Hierzu gehören nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch sämtliche weitere Kosten, die mit geschäftlichen Geldtransaktionen verbunden sind, wie:
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Gebühren für beleghafte Buchungen
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Aufwendungen für Transaktionen in Fremdwährungen, darunter Gebühren für Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Gebiets
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Ausgaben für Kontoauszüge
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Entgelte für Scheckeinreichungen
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Kosten bei Bargeldeinzahlungen
All diese Posten können Unternehmer in ihrer Steuererklärung geltend machen, um ihre steuerliche Belastung entsprechend zu reduzieren.
Umsatzsteuer fällt auf Kontoführungsgebühren in der Regel nicht an: Umsätze im Kontokorrent-, Zahlungs- und Überweisungsverkehr sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfrei. Ein Vorsteuerabzug ist für diese Bankgebühren deshalb meist nicht möglich.
Im Weiteren befassen wir uns damit, welche spezifischen Aspekte verschiedene Zielgruppen berücksichtigen müssen, um die Ausgaben ihres Geschäftskontos steuerlich geltend zu machen.
Kontoführungsgebühren
Je nach Geschäftstyp variieren die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren. In der folgenden Tabelle findest du einen kompakten Überblick über die Bedingungen für Kleinunternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Kapitalgesellschaften:
Kontokorrentkreditzinsen
Die Handhabung von Kontokorrentkreditzinsen in der Steuererklärung variiert je nach Unternehmensart. In der folgenden Übersicht wird detailliert dargestellt, welche Bedingungen für verschiedene Geschäftsformen gelten und wie du als Unternehmer davon profitieren kannst:
Tipp: Für mehr finanzielle Flexibilität bei regelmäßigen Engpässen könnte ein Geschäftskonto mit Kontokorrentkredit sinnvoll sein.
Kreditzinsen für Unternehmerkredite
Die Möglichkeit, Kreditzinsen steuerlich geltend zu machen, hängt von bestimmten Bedingungen ab, die je nach Art des Unternehmertums variieren. In der folgenden Übersicht wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen verschiedene Unternehmertypen Kreditzinsen absetzen können und welche Nachweise dafür erforderlich sind.
Hinweis: Bewahre alle Belege zu Auto, Kredit und zugehörigen Kosten sorgfältig auf, damit du sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen kannst.
Können Selbstständige Buchhaltungssoftware von der Steuer absetzen?
Selbstständige stehen oft vor der Frage, ob sie die Kosten für ihre Buchhaltungssoftware (z. B. sevDesk) steuerlich geltend machen können. Die gute Nachricht: Ja, das ist möglich. Buchhaltungssoftware wird als notwendiges Arbeitsmittel angesehen, das für die ordnungsgemäße Führung und Verwaltung eines Geschäfts unerlässlich ist.
Die Kosten für die Buchhaltungssoftware können als Betriebsausgaben abgezogen werden, was letztlich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Es ist jedoch ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt möglicherweise Nachweise oder eine Erklärung für die Notwendigkeit dieser spezifischen Ausgaben verlangen könnte.
Zusätzlich könnte die steuerliche Absetzbarkeit von der Art des Geschäfts und der jeweiligen steuerlichen Situation abhängen. Deshalb ist es auch empfehlenswert, bei Unklarheiten professionellen Rat von einem Steuerberater oder einem Fachmann einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bestimmungen korrekt befolgt werden.
Hinweis: Integrierte und separat erworbene Buchhaltungssoftware kann als Arbeitsmittel anerkannt werden. Wichtig ist, die geschäftliche Notwendigkeit eindeutig nachzuweisen.
Kreditzinsen und Überentnahme: Wichtige Fakten
Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind grundsätzlich abziehbar. Bei Einzelunternehmen und entsprechenden Personengesellschaften kann der Abzug durch Überentnahmen eingeschränkt sein. Eine Überentnahme liegt vor, soweit Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen; Umsatz und Betriebsausgaben sind dafür nicht die richtigen Vergleichsgrößen.
Die Berechnung berücksichtigt grundsätzlich 6 % der maßgeblichen Überentnahmen einschließlich Vorjahresgrößen. Der nicht abziehbare Betrag ist auf die betreffenden tatsächlich angefallenen Schuldzinsen abzüglich 2.050 € begrenzt. Diese 2.050 € sind weder eine allgemeine Pauschale noch ein Ersatz für Belege. Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen sind von dieser speziellen Beschränkung ausgenommen.
Ein separates Konto erleichtert die Zuordnung, verhindert Überentnahmen aber nicht automatisch. Lass die Berechnung anhand von Gewinn, Einlagen, Entnahmen und Vorjahreswerten prüfen.
Achtung: Bewahre alle Belege und Rechnungen auf, um die Absetzbarkeit lückenlos belegen zu können.
Fazit
Betrieblich veranlasste Kontokosten können grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Bei gemischter Nutzung muss der betriebliche Anteil nachvollziehbar bestimmt werden. Für Schuldzinsen gelten zusätzliche gesetzliche Grenzen.
Bewahre die Nachweise auf und ordne private Zahlungen getrennt zu. Ein eigenes Geschäftskonto erleichtert diese Arbeit; sein Name allein begründet jedoch keinen Steuerabzug.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sind die Kosten für ein Geschäftskonto steuerlich absetzbar?
Ja, die Kosten für dein Geschäftskonto kannst du in der Regel von der Steuer absetzen. Dazu zählen die Gebühren für die Kontoführung, Überweisungskosten, Dispozinsen und andere Gebühren, die im direkten Zusammenhang mit geschäftlichen Transaktionen stehen.
Wie kann ich nachweisen, dass die Kosten geschäftlich bedingt sind?
Um die Geschäftlichkeit deiner Kontokosten nachzuweisen, solltest du sämtliche Kontoauszüge, Belege und Verträge sorgfältig aufbewahren. Diese Dokumente dienen als Beleg dafür, dass die entstandenen Kosten ausschließlich für geschäftliche Zwecke angefallen sind.
Was gehört zu den absetzbaren Kosten eines Firmenkontos?
Abziehbar sind grundsätzlich betrieblich veranlasste Kontoführungs-, Buchungs- und Kartengebühren. Bei gemischter Nutzung ist der betriebliche Anteil nachvollziehbar zu ermitteln. Für Schuldzinsen gelten zusätzliche gesetzliche Abzugsbeschränkungen.
Müssen spezielle Bedingungen erfüllt sein, um die Kosten absetzen zu können?
Die Ausgaben müssen betrieblich veranlasst und nachweisbar sein. Privat veranlasste Anteile sind auszuscheiden; besondere gesetzliche Abzugsbeschränkungen bleiben zu beachten. Die Bezeichnung des Kontos allein entscheidet nicht über den Steuerabzug.
Kann ich die Kosten für mein privates und Businesskonto gemeinsam absetzen?
Du kannst den nachgewiesenen betrieblich veranlassten Anteil von Kontokosten grundsätzlich absetzen, auch wenn das Konto zugleich privat genutzt wird. Rein private Kosten sind keine Betriebsausgaben. Eine nachvollziehbare Aufteilung und Belege sind entscheidend; getrennte Konten erleichtern den Nachweis.
Sind auch Zinsen für Überziehungen des Geschäftskontos absetzbar?
Betrieblich veranlasste Überziehungszinsen sind grundsätzlich Betriebsausgaben. Der Abzug kann jedoch insbesondere bei Überentnahmen nach § 4 Absatz 4a EStG eingeschränkt sein. Privat veranlasste Zinsen sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
Kann ich auch Kosten für internationale Transaktionen absetzen?
Ja, Gebühren für internationale Geschäftstransaktionen oder Währungsumrechnungen, die über dein geschäftliches Konto laufen, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da sie zur Ausführung deiner geschäftlichen Aktivitäten notwendig sind.
Gibt es einen Pauschalbetrag, den ich für mein geschäftliches Konto absetzen kann?
Nein. Die 16 €, die das Finanzamt bei Arbeitnehmern ohne Einzelnachweis als Werbungskosten anerkennt, gelten nicht für Betriebsausgaben. Für dein Geschäftskonto setzt du die tatsächlich angefallenen Kosten an. Dabei helfen die Kontoauszüge und Belege, die du im Rahmen deiner Buchführung sammelst und aufbewahrst.
Wie behandelt das Finanzamt Pauschalgebühren für Geschäftskonten?
Pauschalgebühren für Geschäftskonten, die eine Reihe von Dienstleistungen abdecken, sind in der Regel vollständig absetzbar. Wichtig ist jedoch, dass alle unter dieser Pauschale fallenden Leistungen ausschließlich geschäftlich genutzt werden.
Welche Fehler sollte ich vermeiden, wenn ich Geschäftskontokosten absetze?
Vermeide die Vermischung von geschäftlichen und privaten Ausgaben und sorge für eine klare Trennung deiner Konten. Stelle sicher, dass du alle Belege und Dokumente lückenlos aufbewahrst, und reiche vollständige, nachvollziehbare Unterlagen beim Finanzamt ein, um Probleme oder Rückfragen zu vermeiden.
Wie sieht es bei dir mit dem Absetzen deines Geschäftskontos von der Steuer aus? Nutzt du noch dein privates Konto für geschäftliche Zwecke? Wir sind gespannt auf deine Kommentare!
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Mit umfangreicher Erfahrung in Finance & Accounting biete ich zusammen mit unserem Redaktionsteam auf Geschaeftskonten24.net wertvolle Ratschläge und tiefgreifende Analysen zu verschiedenen Geschäftskonten, um anderen bei der Auswahl des optimalen Businesskontos zu helfen. Unser Ziel ist es, eine zuverlässige und informative Ressource für alle Geschäftskunden zu sein.