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Geschäftskonto-Kosten von der Steuer absetzen: Dein umfassender Ratgeber

Geschäftskonto-Kosten von der Steuer absetzen: Dein umfassender Ratgeber

Alessia Pewnew
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer können Kosten für das Geschäftskonto steuerlich absetzen.

  • Absetzbar sind Kontoführungsgebühren, Gebühren für Girokarten, Kreditkarten, Kontoauszüge, Überweisungen und Auslandsüberweisungen.

  • Diese Ausgaben zählen als Betriebsausgaben und sind in der Anlage EÜR unter „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ aufzuführen.

  • Betriebliche Schuldzinsen sind grundsätzlich abziehbar; gesetzliche Beschränkungen, insbesondere bei Überentnahmen, sind zu beachten.

  • Bei gemischter Kontonutzung ist der betriebliche Kostenanteil nachvollziehbar nachzuweisen; die Kontobezeichnung allein entscheidet nicht über den Abzug.

Wer kann eigentlich die Kosten für das Geschäftskonto steuerlich absetzen? Für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer gilt grundsätzlich, dass sämtliche Gebühren, die das Business-Konto betreffen, als Betriebskosten steuerlich absetzbar sind.

Während du als Arbeitnehmer Kontoführungsgebühren meist nur mit 16 € als Werbungskosten ansetzt, bietet ein Firmenkonto weit mehr Möglichkeiten. Ausgaben für Giro- und Kreditkarten, Überweisungen ins Ausland, beleghaften Zahlungsverkehr und sogar Zinsen für Überziehungs- und Firmenkredite können in der Steuererklärung angegeben werden. Dennoch erfordert die Steuererklärung Aufmerksamkeit für kleine, jedoch entscheidende Details.

In diesem Beitrag wird detailliert dargestellt, welche Schritte Selbstständige und Freiberufler unternehmen sollten, um den Prozess korrekt und effizient zu gestalten.

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Disclaimer: Unsere Ratgeber bieten allgemeine Informationen ohne Gewähr und ersetzen keine Beratung. Bei individuellen Fragen empfehlen wir, einen Steuerberater oder das Finanzamt zu kontaktieren.

Wer kann Gebühren fürs Geschäftskonto steuerlich absetzen?

Ob verpflichtend oder nicht, die Aufwendungen für ein Geschäftsgirokonto sind steuerlich absetzbar. Dies gilt für:

  • Kleinunternehmer

  • Gewerbetreibende

  • Freiberufler

  • Solo-Selbstständige

  • Kapitalgesellschaften

Allerdings variieren die Bedingungen für das Absetzen dieser Kosten je nach individuellem Status, worauf wir nachfolgend näher eingehen werden.

Wo sind Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung anzugeben?

Arbeitnehmer setzen Kontoführungsgebühren als Werbungskosten an, soweit sie auf die Gutschrift von Arbeitslohn und auf beruflich veranlasste Überweisungen entfallen. Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanzamt dafür jährlich 16 € an. Das ist kein gesetzlicher Pauschbetrag, sondern ein Erfahrungswert, den die Finanzverwaltung ohne Belege akzeptiert. Liegen deine beruflich veranlassten Kontoführungsgebühren höher als 16 €, kannst du den nachgewiesenen Betrag ansetzen. In der Steuererklärung 2025 gehören sie in die Anlage N zu den „Weiteren Werbungskosten“ (Zeilen 61 bis 64); in ELSTER stehen sie im gleichen Abschnitt.

Wichtig: Angeben darfst du nur Kontokosten, die tatsächlich angefallen und beruflich oder betrieblich veranlasst sind. Nutzt du ein kostenloses Konto, gibt es keine Kontoführungsgebühren, die du absetzen kannst.

Was das Geschäftskonto betrifft, so erfassen Selbstständige und Freiberufler ihre Gewinne üblicherweise über die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR). Kontoführungsgebühren und übrige Bankgebühren des Geschäftskontos tragen sie deshalb in der Anlage EÜR ein. In der Anlage EÜR 2025 gehören sie – soweit keine speziellere Zeile passt – zu den „Übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben“ (Zeile 60). Schuldzinsen, etwa für einen Kontokorrentkredit, werden dagegen gesondert in Zeile 56 erfasst.

Anlage EÜR 2020

Welche Gebühren sind bei einem Geschäftskonto steuerlich absetzbar?

Die Aufwendungen für ein Geschäftskonto zählen zu den Betriebsausgaben: Betrieblich veranlasste Kontogebühren und Bankgebühren sind steuerlich absetzbar. Hierzu gehören nicht nur die Kontoführungsgebühren, sondern auch sämtliche weitere Kosten, die mit geschäftlichen Geldtransaktionen verbunden sind, wie:

  • Kontoführungsgebühren

  • Gebühren für beleghafte Buchungen

  • Aufwendungen für Transaktionen in Fremdwährungen, darunter Gebühren für Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Gebiets

  • Kosten für Girokarten

  • Kreditkartengebühren

  • Ausgaben für Kontoauszüge

  • Entgelte für Scheckeinreichungen

  • Kosten bei Bargeldeinzahlungen

All diese Posten können Unternehmer in ihrer Steuererklärung geltend machen, um ihre steuerliche Belastung entsprechend zu reduzieren.

Umsatzsteuer fällt auf Kontoführungsgebühren in der Regel nicht an: Umsätze im Kontokorrent-, Zahlungs- und Überweisungsverkehr sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfrei. Ein Vorsteuerabzug ist für diese Bankgebühren deshalb meist nicht möglich.

Im Weiteren befassen wir uns damit, welche spezifischen Aspekte verschiedene Zielgruppen berücksichtigen müssen, um die Ausgaben ihres Geschäftskontos steuerlich geltend zu machen.

Kontoführungsgebühren

Je nach Geschäftstyp variieren die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren. In der folgenden Tabelle findest du einen kompakten Überblick über die Bedingungen für Kleinunternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Kapitalgesellschaften:

Zielgruppe

Hinweise zur Absetzung von Kontoführungs­gebühren

Klein­unternehmer

Bei ausschließlicher geschäftlicher Nutzung können die Kontoführungs­gebühren vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Selbstständige und Freiberufler

Kontoführungs­gebühren sind als Betriebsausgaben absetzbar. Bei Nutzung eines privaten Kontos für geschäftliche Zwecke müssen Einnahmen und Ausgaben separat aufgeschlüsselt werden, und es können nur anteilige Kosten abgesetzt werden. Eine strikte Trennung der Konten ist ratsam.

Unternehmen (UGs, GmbHs etc.)

Betrieblich veranlasste Gebühren sind grundsätzlich abziehbar; Gesellschaftsvermögen getrennt verwalten und Belege aufbewahren.

Kontokorrentkreditzinsen

Die Handhabung von Kontokorrentkreditzinsen in der Steuererklärung variiert je nach Unternehmensart. In der folgenden Übersicht wird detailliert dargestellt, welche Bedingungen für verschiedene Geschäftsformen gelten und wie du als Unternehmer davon profitieren kannst:

Zielgruppe

Möglichkeit zum Absetzen von Kontokorrent­kreditzinsen

Klein­unternehmer

Betriebliche Zinsen grundsätzlich abziehbar; private Anteile ausschließen und Überentnahmen prüfen. 2.050 € sind keine Nachweispauschale.

Selbstständige und Freiberufler

Betriebliche Veranlassung nachweisen; Überentnahmen können den Abzug begrenzen. Ein separates Konto beseitigt diese Grenze nicht.

Unternehmen (Kapital­gesellschaften)

Betriebliche Zinsen grundsätzlich abziehbar; mögliche Zinsschranke und Sonderregeln für Körperschaften beachten.

Tipp Icon

Tipp: Für mehr finanzielle Flexibilität bei regelmäßigen Engpässen könnte ein Geschäftskonto mit Kontokorrentkredit sinnvoll sein.

Kreditzinsen für Unternehmerkredite

Die Möglichkeit, Kreditzinsen steuerlich geltend zu machen, hängt von bestimmten Bedingungen ab, die je nach Art des Unternehmertums variieren. In der folgenden Übersicht wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen verschiedene Unternehmertypen Kreditzinsen absetzen können und welche Nachweise dafür erforderlich sind.

Zielgruppe

Bedingungen für den steuerlichen Abzug von Kreditzinsen

Klein­unternehmer

Kreditzinsen sind absetzbar, wenn sie eindeutig betrieblich bedingt sind. Detaillierte Nachweise über die Kreditverwendung sind erforderlich (z. B. für Geschäfts­investitionen).

Selbstständige und Freiberufler

Vollständiger Abzug von Kreditzinsen möglich, sofern die betriebliche Notwendigkeit nachgewiesen wird. Klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Konten empfohlen.

Unternehmen

Betriebliche Kreditverwendung belegen; mögliche Zinsschranke und weitere Abzugsbeschränkungen prüfen.

Hinweis Icon

Hinweis: Bewahre alle Belege zu Auto, Kredit und zugehörigen Kosten sorgfältig auf, damit du sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen kannst.

Können Selbstständige Buchhaltungssoftware von der Steuer absetzen?

Selbstständige stehen oft vor der Frage, ob sie die Kosten für ihre Buchhaltungssoftware (z. B. sevDesk) steuerlich geltend machen können. Die gute Nachricht: Ja, das ist möglich. Buchhaltungssoftware wird als notwendiges Arbeitsmittel angesehen, das für die ordnungsgemäße Führung und Verwaltung eines Geschäfts unerlässlich ist.

Die Kosten für die Buchhaltungssoftware können als Betriebsausgaben abgezogen werden, was letztlich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Es ist jedoch ratsam, alle Belege sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt möglicherweise Nachweise oder eine Erklärung für die Notwendigkeit dieser spezifischen Ausgaben verlangen könnte.

Zusätzlich könnte die steuerliche Absetzbarkeit von der Art des Geschäfts und der jeweiligen steuerlichen Situation abhängen. Deshalb ist es auch empfehlenswert, bei Unklarheiten professionellen Rat von einem Steuerberater oder einem Fachmann einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bestimmungen korrekt befolgt werden.

Hinweis Icon

Hinweis: Integrierte und separat erworbene Buchhaltungssoftware kann als Arbeitsmittel anerkannt werden. Wichtig ist, die geschäftliche Notwendigkeit eindeutig nachzuweisen.

Kreditzinsen und Überentnahme: Wichtige Fakten

Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind grundsätzlich abziehbar. Bei Einzelunternehmen und entsprechenden Personengesellschaften kann der Abzug durch Überentnahmen eingeschränkt sein. Eine Überentnahme liegt vor, soweit Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen; Umsatz und Betriebsausgaben sind dafür nicht die richtigen Vergleichsgrößen.

Die Berechnung berücksichtigt grundsätzlich 6 % der maßgeblichen Überentnahmen einschließlich Vorjahresgrößen. Der nicht abziehbare Betrag ist auf die betreffenden tatsächlich angefallenen Schuldzinsen abzüglich 2.050 € begrenzt. Diese 2.050 € sind weder eine allgemeine Pauschale noch ein Ersatz für Belege. Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen sind von dieser speziellen Beschränkung ausgenommen.

Ein separates Konto erleichtert die Zuordnung, verhindert Überentnahmen aber nicht automatisch. Lass die Berechnung anhand von Gewinn, Einlagen, Entnahmen und Vorjahreswerten prüfen.

Achtung Icon

Achtung: Bewahre alle Belege und Rechnungen auf, um die Absetzbarkeit lückenlos belegen zu können.

Fazit

Betrieblich veranlasste Kontokosten können grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Bei gemischter Nutzung muss der betriebliche Anteil nachvollziehbar bestimmt werden. Für Schuldzinsen gelten zusätzliche gesetzliche Grenzen.

Bewahre die Nachweise auf und ordne private Zahlungen getrennt zu. Ein eigenes Geschäftskonto erleichtert diese Arbeit; sein Name allein begründet jedoch keinen Steuerabzug.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sind die Kosten für ein Geschäftskonto steuerlich absetzbar?

Wie kann ich nachweisen, dass die Kosten geschäftlich bedingt sind?

Was gehört zu den absetzbaren Kosten eines Firmenkontos?

Müssen spezielle Bedingungen erfüllt sein, um die Kosten absetzen zu können?

Kann ich die Kosten für mein privates und Businesskonto gemeinsam absetzen?

Sind auch Zinsen für Überziehungen des Geschäftskontos absetzbar?

Kann ich auch Kosten für internationale Transaktionen absetzen?

Gibt es einen Pauschalbetrag, den ich für mein geschäftliches Konto absetzen kann?

Wie behandelt das Finanzamt Pauschalgebühren für Geschäftskonten?

Welche Fehler sollte ich vermeiden, wenn ich Geschäftskontokosten absetze?

Kommentare Icon

Wie sieht es bei dir mit dem Absetzen deines Geschäftskontos von der Steuer aus? Nutzt du noch dein privates Konto für geschäftliche Zwecke? Wir sind gespannt auf deine Kommentare!

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Mit umfangreicher Erfahrung in Finance & Accounting biete ich zusammen mit unserem Redaktionsteam auf Geschaeftskonten24.net wertvolle Ratschläge und tiefgreifende Analysen zu verschiedenen Geschäftskonten, um anderen bei der Auswahl des optimalen Businesskontos zu helfen. Unser Ziel ist es, eine zuverlässige und informative Ressource für alle Geschäftskunden zu sein.
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