Geschäftskonten können wie Privatkonten bei einem Pfändungsbeschluss gepfändet werden; da pro Person nur ein P-Konto erlaubt ist, muss die Wahl gut überlegt sein.
Ein P-Konto schützt grundsätzlich 1.590 € pro Kalendermonat seit Juli 2026; für rückwirkenden Schutz gilt eine Monatsfrist ab Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank.
Juristische Personen wie GmbHs oder UGs sind vom P-Konto-Schutz ausgeschlossen.
Ein Kontowechsel oder ein Antrag auf höheren Pfändungsschutz können die Auswirkungen einer Pfändung abmildern.
Natürliche Personen können die Umwandlung ihres bestehenden Zahlungskontos verlangen; ein allgemeiner Anspruch auf ein neues Geschäftskonto folgt daraus nicht.
Die Pfändung des Geschäftskontos ist eine Situation, die du unbedingt vermeiden möchtest, da sie eine ernsthafte Bedrohung für die unternehmerische Existenz darstellt. In einem solchen Fall wird das Guthaben auf dem Konto eingefroren, was zu erheblichen Liquiditätsproblemen führt und den Geschäftsbetrieb stark beeinträchtigen kann.
Es ist daher von größter Bedeutung, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um es gar nicht erst zu einer Pfändung kommen zu lassen. Rechnungen sollten immer pünktlich bezahlt werden, und bei Rückständen ist es wichtig, proaktiv den Kontakt mit dem Zahlungspartner zu suchen, um mögliche Lösungen zu diskutieren.
In diesem Beitrag erhältst du wertvolle Tipps zur Kontopfändung, speziell bei Firmenkonten. Du erfährst, wie du bei einer drohenden Pfändung reagieren und effektive Schadensbegrenzung betreiben kannst.
Tipp: Eine Schuldnerberatung kann helfen, einer Schuldenfalle zu entkommen. Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich bietet die Chance, schneller schuldenfrei zu werden.
Kann ein Geschäftskonto gepfändet werden?
Eine Pfändung kann jedes Konto treffen, und Geschäftskonten sind keine Ausnahme, insbesondere wenn auf Mahnungen und Mahnbescheide nicht reagiert wird. Nachdem ein Gläubiger einen rechtsgültigen Titel erlangt hat, besteht die Möglichkeit, dass das gesamte Kontoguthaben zur Schuldentilgung herangezogen wird. Dies hat zur Folge, dass die Bank keine Auszahlungen mehr tätigt und ausstehende Rechnungen unberührt bleiben, was eine Kette von Komplikationen nach sich zieht.
Im Falle einer Unternehmenskontopfändung wird ein spezifischer Prozess in Gang gesetzt. Zahlt ein Unternehmer eine Rechnung nicht und bleiben Mahnbescheid sowie Gerichtsurteil ohne Folgen, kann der Gläubiger eine Pfändungsverfügung erlassen. Im Extremfall bedeutet dies, dass das gesamte Guthaben auf dem Geschäftskonto beschlagnahmt wird.
Einmal mit einem Vollstreckungstitel ausgestattet, darf der Gläubiger die Bank des Schuldners direkt kontaktieren. Er kann die Einziehung von Geldern veranlassen, bis die gesamte Schuld beglichen ist, während das Konto für den Schuldner unzugänglich bleibt. Dies verbietet nicht nur Geldabhebungen, sondern verhindert auch jegliche Überweisungen, wodurch sich die finanziellen Schwierigkeiten potenzieren, da auch andere Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können.
Nachdem ein Pfändungsbeschluss erfolgreich beantragt wurde, wird dieser unmittelbar an die Bank des Schuldners übermittelt. Die gepfändeten Beträge auf dem Geschäftskonto werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Beschlagnahme an den Gläubiger überwiesen. Dieser Zeitraum ist oft entscheidend, da Unternehmen in dieser Phase aktiv Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen sollten.
Was kann ich tun, wenn mein Firmenkonto gepfändet wurde?
Bei einer Kontopfändung solltest du den Beschluss und die Fristen sofort prüfen und die Bank kontaktieren. Eine Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger kann helfen, führt aber allein noch nicht zur Freigabe des Kontos.
Als natürliche Person kannst du dein Zahlungskonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Seit Juli 2026 sind grundsätzlich 1.590 € je Kalendermonat geschützt; Erhöhungen und gerichtliche Abweichungen sind möglich. GmbH- und UG-Konten erhalten diesen persönlichen Schutz nicht.
Prüfe die folgenden Schritte passend zu deiner Situation:
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1
P-Konto beantragen: Als natürliche Person kannst du dein bestehendes Zahlungskonto umwandeln lassen. Der Grundschutz beträgt seit Juli 2026 grundsätzlich 1.590 € monatlich; pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.
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2
Anhebung der Pfändungsfreigrenze: Stelle einen Antrag beim zuständigen Gericht, um die Pfändungsfreigrenze anzuheben. Dies ist notwendig, um Löhne und laufende Betriebskosten weiterhin zahlen zu können.
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3
Eröffnung eines neuen Kontos: Es kann sinnvoll sein, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, die keine Verbindungen zu deiner aktuellen Bank hat.
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4
Umstellung der Geldeingänge: Veranlasse, dass zukünftige Geldeingänge auf das neue Konto erfolgen. Dies ermöglicht es dir, je nach Geldeingängen, Rücklagen für die Schuldentilgung zu bilden.
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5
Zahlungen planen: Kläre mit der Bank, über welches Guthaben du verfügen kannst, und priorisiere notwendige Zahlungen. Ein Kontowechsel ersetzt weder Pfändungsschutz noch eine Freigabe.
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6
Signal an Gläubiger: Wenn Gläubigerabbuchungen auf dem alten Konto fehlschlagen, zeigt dies, dass du die Entschuldung ernst nimmst. Dies könnte Gläubiger dazu bewegen, eventuell auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten.
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7
Vorbereitung auf zukünftige Maßnahmen: Das neue Konto schützt dich nicht ewig. Wenn die Forderungen berechtigt sind, können Pfändungen wieder beginnen. Die gewonnene Zeit sollte genutzt werden, um einen außergerichtlichen Schuldenvergleich vorzubereiten, der es dir ermöglicht, innerhalb von drei bis fünf Jahren schuldenfrei zu sein und möglicherweise eine Insolvenz zu vermeiden.
Wie viel darf gepfändet werden?
Auf einem P-Konto einer natürlichen Person sind seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich 1.590 € je Kalendermonat geschützt. Erhöhungen, Übertragungsbeträge und gerichtliche Sonderentscheidungen können den verfügbaren Betrag verändern. Deshalb lässt sich der pfändbare Anteil nicht allein aus dem aktuellen Kontostand berechnen.
Für GmbH- und UG-Konten gibt es diesen persönlichen Freibetrag nicht. Umfang und Dauer der Pfändung hängen vom Beschluss, der Forderung und möglichen Freigaben ab.
Grundfreibetrag erhöhen – so funktioniert es!
Wenn du gesetzlich geschuldeten Unterhalt gewährst oder bestimmte geschützte Leistungen erhältst, kann eine P-Konto-Bescheinigung den verfügbaren Betrag erhöhen. Lege den Nachweis rechtzeitig bei der Bank vor.
Für einen weitergehenden Schutz sonstiger Einkünfte kann ein gerichtlicher Antrag erforderlich sein. Dabei werden deine wirtschaftlichen Verhältnisse und die Gläubigerinteressen berücksichtigt. Betriebskosten und Mitarbeitergehälter werden nicht pauschal zusätzlich freigestellt; auch ein Antrag allein sperrt den Gläubigerzugriff nicht automatisch.
Sonderfall: Kontopfändung durch das Finanzamt
Wenn das Finanzamt Kontopfändungen bei einem Geschäftskonto durchführt, benötigt es nicht den herkömmlichen Pfändungsbeschluss. Ein Steuerbescheid genügt bereits, um einen Vollstreckungstitel zu erlangen, vorausgesetzt, der Schuldner hat auf Mahnungen und gesetzte Fristen nicht reagiert.
Gebühren bei Kontopfändung – Was sagt das Gesetz?
Es gibt Berichte, dass Banken in der Vergangenheit Gebühren für die Durchführung von Kontopfändungen erhoben haben. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) ist dies jedoch nicht rechtens. Banken dürfen Gebühren nur dann erheben, wenn du als Kunde explizit einen Auftrag für eine bestimmte Dienstleistung erteilt hast. Eine Kontopfändung muss gesetzlich gesehen kostenfrei für den Kontoinhaber durchgeführt werden.
Möglichkeit zur Aufhebung der Kontopfändung
Als betroffener Schuldner hast du nicht die Befugnis, eine Kontopfändung selbst rückgängig zu machen. Lediglich der Gläubiger hat die Möglichkeit, die Aufhebung einer Kontopfändung zu beantragen oder die Pfändung als ruhend zu markieren. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn zwischen Gläubiger und Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird. In einem solchen Fall bleibt die Pfändung so lange ruhend, bis die gesamte Forderung beglichen ist. Anschließend wird die Kontopfändung offiziell aufgehoben.
Unrechtmäßige Kontopfändung: Welche Schritte sind zu unternehmen?
Eine Kontopfändung ist nur dann rechtmäßig, wenn der Gläubiger alle gesetzlich erforderlichen Verfahrensschritte befolgt und über einen gültigen Vollstreckungstitel oder einen Pfändungsbeschluss verfügt.
Kommt es dennoch vor, dass Kontopfändungen ohne rechtliche Grundlage, etwa durch nicht existierende Forderungen, durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. In solchen Fällen kann der vermeintliche Schuldner einen Antrag bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde stellen, um die unrechtmäßige Pfändung rückgängig zu machen.
Kontopfändung und ihre Auswirkungen auf die Schufa
Jede Kontopfändung stellt ein Negativmerkmal in der Schufa dar und beeinträchtigt somit den Bonitätsscore des Betroffenen.
Auch die Umwandlung eines Geschäftskontos in ein P-Konto wird der SCHUFA gemeldet, jedoch wirkt sich diese Maßnahme nicht negativ auf die Bonität aus. Diese Meldung dient lediglich dazu, den Missbrauch durch die Führung mehrerer P-Konten zu verhindern.
Pfändungsmöglichkeiten bei Selbstständigen
Für Selbstständige, die keine Vorsorge getroffen und kein P-Konto eingerichtet haben, besteht das Risiko, dass Gläubiger im Falle einer Pfändung Zugriff auf das komplette Guthaben des Geschäftskontos erhalten.
Um solch eine prekäre Lage zu vermeiden, sollten Mahnbescheide niemals ignoriert und möglichst frühzeitig Ratenzahlungsvereinbarungen mit Gläubigern getroffen werden. Viele Gläubiger sind zu solchen Vereinbarungen bereit, um langwierige und kostenintensive Vollstreckungsverfahren zu vermeiden.
Ist eine Pfändung des GmbH-Kontos möglich?
Eine Pfändung kann auch ein GmbH-Konto betreffen und stellt das Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wird eine Kontopfändung meist unumgänglich. In dieser Notlage sollte der Geschäftsführer proaktiv sein und versuchen, Zahlungseingänge auf ein anderes Konto zu verlegen.
Während Einzelunternehmer relativ einfach ein neues Konto eröffnen können, müssen Geschäftsführer einer GmbH oder UG zügig ein alternatives Geschäftsgirokonto einrichten.
Achtung: Gelder auf private Konten umzuleiten ist strafbar (Untreue, Steuerhinterziehung). Auch geheime Firmenkonten als Rücklage können bei eidesstattlicher Versicherung problematisch sein.
Auswirkungen einer Kontopfändung auf Firmentagesgeld- und Firmenfestgeldkonten
Wenn ein Geschäftskonto gepfändet wird, hängt die Behandlung von dazugehörigen Firmentagesgeld– und Firmenfestgeldkonten von den genauen Bedingungen der Konten sowie den rechtlichen und vertraglichen Regelungen mit der Bank ab. Hier ist eine Übersicht möglicher Szenarien:
Was kannst du tun?
Um die Auswirkungen einer Kontopfändung möglichst gering zu halten, solltest du schnell handeln und die folgenden Schritte beachten:
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Schnelle Kommunikation mit der Bank: Kläre so schnell wie möglich, ob und wie die Tages- und Festgeldkonten von der Pfändung betroffen sind.
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Rechtsbeistand: Ziehe einen Anwalt hinzu, der dich über deine Rechte und mögliche Schritte informiert.
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Verhandlungen mit Gläubigern: Oft lassen sich mit Gläubigern Zahlungsvereinbarungen treffen, die eine Pfändung abwenden können.
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Prüfung der Pfändungsgrundlage: Überprüfe mit einem Anwalt, ob die Pfändung rechtlich korrekt durchgeführt wurde.
Wichtig: Ob Firmentages- und Firmenfestgeldkonten bei Pfändung betroffen sind, hängt vom Geschäftskonto ab. Schnelles Handeln und rechtlicher Beistand sind dabei entscheidend.
Der Ablauf einer Geschäftskontopfändung: Schritt für Schritt erklärt
Wenn ein Schuldner seine Zahlungen nicht leistet, stellt die Kontopfändung für den Gläubiger oft die effektivste Methode dar, seine Forderungen durchzusetzen.
Die Kontopfändung ist ein Teil der Zwangsvollstreckung und folgt einem rechtlichen Verfahren, das bestimmte Voraussetzungen erfordert. Der Gläubiger kann nicht eigenmächtig handeln und sofort zur Zwangsvollstreckung schreiten.
Der Prozess beginnt mit dem Erlangen eines Vollstreckungstitels, der beispielsweise als Vollstreckungsbescheid oder gerichtliches Urteil vorliegen kann. Dieses Dokument berechtigt den Gläubiger offiziell, zwangsvollstreckende Maßnahmen, einschließlich der Kontopfändung, einzuleiten. Ohne einen solchen Titel ist keine rechtsgültige Pfändung möglich.
Der Ablauf einer Kontopfändung: Ein Überblick in 5 Schritten
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1
Vollstreckungstitel und Antragstellung: Auf Grundlage eines Vollstreckungstitels stellt der Gläubiger einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht, um die Pfändung des Geschäftskontos in die Wege zu leiten.
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2
Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Das Gericht bzw. der zuständige Rechtspfleger reagiert auf diesen Antrag, indem es einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlässt.
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3
Zustellung des Pfändungsbeschlusses: Dieser Beschluss wird dem Schuldner offiziell zugestellt, um ihn über die Pfändung zu informieren.
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4
Benachrichtigung und Anweisung der Bank: Parallel dazu erhält die Bank des Schuldners den Pfändungsbeschluss und ist ab diesem Zeitpunkt rechtlich dazu verpflichtet, sämtliche Auszahlungen an den Schuldner einzustellen. Dies umfasst auch die Nutzung von Karten für Abhebungen.
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5
Auszahlung an den Gläubiger: Die Bank berücksichtigt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, gesetzliche Wartefristen und geschützte Beträge. Bei natürlichen Personen gilt grundsätzlich eine Monatsfrist ab Zustellung des Überweisungsbeschlusses; für künftiges P-Konto-Guthaben bestehen besondere Regeln.
Wie lange dauert die Kontopfändung?
Eine Kontopfändung ist an ein bestimmtes Verfahren gebunden, das Zeit in Anspruch nimmt.
Zunächst muss der Gläubiger die offenen Forderungen anmahnen und ein gerichtliches Mahnverfahren initiieren. Schon die Erstellung des Mahnbescheids kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Anschließend hat der Schuldner eine Frist von zwei Wochen, um zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Bleibt dies aus, folgt die Erwirkung eines Vollstreckungstitels durch das Gericht. Die Ausstellung dieses Titels kann, abhängig von der Gerichtsauslastung, zwischen einer und vier Wochen variieren.
Die Dauer der Kontopfändung selbst ist nicht pauschal bestimmbar. Sie hängt von Faktoren wie dem vorhandenen Kontosaldo, den monatlichen Zahlungseingängen und der Gesamtschuldensumme ab. Das Spektrum der Dauer bewegt sich zwischen wenigen Wochen bis hin zu mehreren Jahren.
Was ist bei einem drohenden Insolvenzverfahren zu beachten?
Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden bestehende Pfändungen von Gläubigern unwirksam. Eine individuelle Zwangsvollstreckung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Interessant ist, dass eine Kontopfändung unter bestimmten Umständen rückwirkend unwirksam wird, also für die Zeit vor der offiziellen Eröffnung des Verfahrens. Dies betrifft Fälle, in denen der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag im Monat vor dem Insolvenzantrag gestellt hat, bekannt als Rückschlagsperre. Mit Beginn des Insolvenzverfahrens sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Schuldner wieder freien Zugriff auf ihr Kontoguthaben oder Zahlungseingänge haben. Vielmehr fällt das pfändbare Guthaben dem Insolvenzverwalter zu, was für den Schuldner den Vorteil birgt, dass dieses Geld zur Gesamtmasse hinzukommt und somit zur Reduzierung der Gesamtschulden beiträgt.
Achtung: Ein P-Konto vor dem Insolvenzantrag schützt, da Banken bei Kenntnis geplanter Insolvenz dein Konto fristlos kündigen können, besonders nach Geldeingängen.
Firmenkonto trotz Pfändung eröffnen – ist das möglich?
Ja, trotz einer Pfändung bleibt die Möglichkeit, ein neues Geschäftskonto zu eröffnen. Der Kontowechsel gehört zu den gängigen Strategien, um die finanzielle Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Wenn kein P-Konto vor der Pfändung eingerichtet wurde, besteht immer noch die Chance, dies nachzuholen und Zahlungseingänge dorthin zu verlagern.
Ein kritischer Punkt ist die Wahl der Bank: Das neue Konto sollte bei einer Institution eröffnet werden, die keine Verbindungen zu Ihrer aktuellen Bank hat. Beispielsweise könnte eine Pfändung bei der Commerzbank durch interne Verrechnungen zu Problemen mit einem neuen Konto bei der comdirect führen.
Auch wenn die geschäftliche Lage positiv ist, kann die Einrichtung eines P-Kontos eine kluge Vorsichtsmaßnahme sein. Wichtig ist die Wahl eines Geschäftskontos ohne Schufa, da Pfändungen zu negativen Schufa-Einträgen führen.
Man könnte sich fragen, ob nicht die generelle Führung eines Geschäftskontos als P-Konto sinnvoll wäre. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass gesetzlich nur ein P-Konto pro Person erlaubt ist, sei es privat oder geschäftlich. Unsere Empfehlung neigt dazu, ein Geschäftskonto als P-Konto einzurichten, besonders wenn absehbar ist, dass eine Pfändung droht.
In manchen Situationen könnte es ebenfalls ratsam sein, ein privates Konto als P-Konto zu führen, abhängig von den individuellen Schuldenverhältnissen. Es gibt keine allgemeingültige Regelung, daher ist eine individuelle Bewertung essentiell.
Laut unserer Recherche besteht die Möglichkeit, bei einigen Anbietern ein Geschäftskonto als P-Konto ohne Bonitätsprüfung zu eröffnen:
Wichtig: Der Pfändungsbeschluss beschränkt Verfügungen über das erfasste Guthaben. Der Überweisungsbeschluss ermöglicht dem Gläubiger die Einziehung der Forderung gegenüber der Bank; gesetzliche Wartefristen und Pfändungsschutz bleiben zu beachten.
Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln: So geht es!
Natürliche Personen können verlangen, dass ihr bestehendes Zahlungskonto als P-Konto geführt wird. Das gilt auch für ein auf ihren Namen geführtes Geschäftskonto. Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.
Daraus folgt kein allgemeiner Anspruch auf die Neueröffnung eines Geschäftskontos. Für Verbraucher besteht daneben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf ein Basiskonto. Entscheide sorgfältig, welches eigene Konto den Pfändungsschutz erhalten soll.
Wer kann ein P-Konto einrichten lassen?
Ein P-Konto ist ausschließlich für natürliche Personen vorgesehen, dazu zählen Freiberufler und Solo-Selbstständige. Juristische Personen wie eine GmbH oder UG sind davon ausgeschlossen, auch bei der Neueröffnung eines Geschäftskontos.
Wichtig: Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Als Freelancer steht man vor der Wahl, dieses Konto entweder für den privaten oder geschäftlichen Bereich zu nutzen. Gläubiger können versuchen, auf beiden Konten Forderungen durchzusetzen. Daher sollte man sorgfältig abwägen, welche Kontoart den Pfändungsschutz erhalten soll.
Welche Unternehmensformen dürfen ein Pfändungsschutzkonto eröffnen?
Das P-Konto steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Folgende Unternehmensformen sind daher von der Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen, ausgeschlossen:
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eingetragene Vereine (e. V.)
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Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
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alle Formen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
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eingetragene Genossenschaften (eG)
Diese Regelung unterstreicht, dass der Pfändungsschutz gezielt für Individuen und nicht für juristische Strukturen oder Gesellschaften konzipiert wurde.
P-Konto-Bescheinigung – was hat es damit auf sich?
Die P-Konto-Bescheinigung ist ein entscheidendes Dokument, um die Pfändungsfreigrenze zu erhöhen, insbesondere für Freiberufler, die ein Konto sowohl für private als auch berufliche Zwecke nutzen. Diese Bescheinigung wird relevant, wenn Unterhaltspflichten vorliegen, wie für Kinder oder nicht berufstätige Ehepartner, da sie die Freigrenze entsprechend erhöht.
Die Familienkasse kann eine solche Bescheinigung kostenlos ausstellen, die aufzeigt, wie viel Kindergeld auf dem Konto eingeht, wodurch sich der Freibetrag erhöht. Für Selbstständige, die finanzielle Unterstützung erhalten, stellt das Jobcenter eine P-Konto-Bescheinigung aus, die die gezahlten Leistungen dokumentiert.
Auch anerkannte Schuldnerberatungsstellen sind berechtigt, eine solche Bescheinigung auszustellen und können zudem wertvolle Hilfe anbieten, insbesondere wenn die Schuldenlast erdrückend ist. Hier kann ein Weg zur finanziellen Stabilisierung erarbeitet werden. Zusätzlich dürfen Rechtsanwälte diese Bescheinigungen gegen ein Entgelt ausstellen.
Wichtig: Für den gesetzlichen Grundbetrag ist keine P-Konto-Bescheinigung nötig. Sie dient dem Nachweis zusätzlicher geschützter Beträge.
Tipp: Prüfe Änderungen deiner Unterhaltspflichten und Leistungen. Unbefristete Bescheinigungen muss die Bank grundsätzlich zwei Jahre beachten; bei konkreten Anhaltspunkten für geänderte oder unrichtige Angaben kann sie früher einen neuen Nachweis verlangen.
Kontokorrentkredit und Unternehmerkredit trotz Pfändung: Ist das möglich?
Während einer Kontopfändung bleibt ein vorhandener Kontokorrentkredit unberührt, ist jedoch für den Unternehmer oder Selbstständigen nicht zugänglich. Nach der Pfändung könnte die Bank diesen Kredit wegen schlechter Bonität sogar streichen.
Das Einreichen eines Kreditantrags während einer Pfändung ist nicht untersagt, doch die Erfolgsaussichten sind äußerst gering. Nur mit umfangreichen zusätzlichen Sicherheiten oder Bürgschaften könnte ein Firmenkredit in Betracht kommen. Eine allgemeingültige Regel gibt es nicht, daher ist es entscheidend, die individuelle Situation direkt mit der Bank zu besprechen.
Wichtig: Bei Nichterfüllung der Ratenzahlungsvereinbarungen kann der Gläubiger erneut eine Kontopfändung durch die Bank einleiten.
Fazit
Bei einer Geschäftskonto-Pfändung sind Fristen und die konkrete Kontoinhaberschaft entscheidend. Einzelunternehmer und Freiberufler können für ein eigenes Zahlungskonto P-Konto-Schutz beantragen; GmbHs und UGs nicht.
Prüfe geschützte Beträge, erforderliche Bescheinigungen und mögliche gerichtliche Anträge. Eine Ratenvereinbarung ersetzt die formelle Freigabe durch den Gläubiger nicht. Fachkundige Rechts- oder Schuldnerberatung kann helfen, die nächsten Schritte zu klären.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ein Geschäftskonto gepfändet werden?
Ja, ein Geschäftskonto kann definitiv gepfändet werden. Wenn ein Unternehmen Schulden hat, die es nicht begleichen kann, darf der Gläubiger eine Pfändung des Geschäftskontos beantragen, um die geschuldeten Beträge einzuziehen. Dies kann ernsthafte Auswirkungen auf die Liquidität und Betriebsführung des Unternehmens haben. Deshalb ist es wichtig, Schulden proaktiv zu managen und bei finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig Lösungen zu suchen.
Was passiert bei einer Geschäftskonto-Pfändung?
Die Bank darf gepfändetes Guthaben nicht mehr frei an den Kontoinhaber auszahlen. Das kann auch spätere Zahlungseingänge betreffen und betriebliche Zahlungen erschweren. Einzelunternehmer und Freiberufler können für ein eigenes Zahlungskonto P-Konto-Schutz beantragen; für Konten einer GmbH oder UG steht dieser Schutz nicht zur Verfügung.
Was sollte ich sofort tun, wenn mein Business-Konto gepfändet wird?
Prüfe sofort den Pfändungsbeschluss und die Fristen. Als natürliche Person kannst du dein Zahlungskonto in ein P-Konto umwandeln lassen; jede Person darf nur eines führen. Bei bereits gepfändetem Guthaben kannst du die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten folgenden Geschäftstags verlangen. Für eine GmbH oder UG ist diese Umwandlung ausgeschlossen.
Kann ich während der Pfändung weiterhin Geschäfte tätigen?
Eine Kontopfändung beendet die Geschäftstätigkeit nicht automatisch, kann aber Zahlungen erheblich einschränken. Verfügbar bleibt nur freies beziehungsweise geschütztes Guthaben. P-Konto-Schutz kommt für natürliche Personen in Betracht, nicht für GmbHs oder UGs; er garantiert nicht die Finanzierung sämtlicher Betriebsausgaben.
Darf die Bank mein Konto ohne meine Zustimmung sperren?
Ja. Wird der Bank ein wirksamer Pfändungsbeschluss zugestellt, muss sie das darin enthaltene Zahlungsverbot beachten; deine Zustimmung ist dafür nicht erforderlich. Gesetzlich geschütztes Guthaben, etwa auf einem P-Konto, ist dabei gesondert zu berücksichtigen.
Wie viel darf der Gläubiger vom Firmenkonto pfänden?
Maßgeblich sind der Pfändungsbeschluss und der anwendbare Schutz. Für GmbH- oder UG-Konten gibt es keinen persönlichen P-Konto-Freibetrag. Auf einem P-Konto einer natürlichen Person sind seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich 1.590 € je Kalendermonat geschützt. Gesetzliche Erhöhungen oder gerichtliche Abweichungen sind möglich; laufende Betriebskosten und Gehälter sind nicht automatisch zusätzlich freigestellt.
Was kann bei Selbstständigen gepfändet werden?
Grundsätzlich können auch Forderungen und Kontoguthaben eines Selbstständigen gepfändet werden. Für natürliche Personen schützt ein P-Konto seit Juli 2026 grundsätzlich 1.590 € monatlich. Weitergehender Schutz für sonstige Einkünfte kann einen gerichtlichen Antrag erfordern. Eine pauschale Garantie, dass sämtliche Betriebskosten und Mitarbeitergehälter trotz Pfändung bezahlt werden können, besteht nicht.
Wie kann ich den Grundfreibetrag erhöhen lassen?
Erhöhungen kommen zum Beispiel in Betracht, wenn du aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährst oder bestimmte Sozialleistungen beziehungsweise Kindergeld erhältst. Den Nachweis kannst du mit einer P-Konto-Bescheinigung etwa der zuständigen Leistungsstelle, des Arbeitgebers oder einer geeigneten Schuldnerberatungsstelle führen. Lege sie der Bank vor; sie muss die Angaben ab dem zweiten folgenden Geschäftstag beachten. Für weitere individuelle Freigaben kann ein gerichtlicher Antrag nötig sein.
Kann ich ein neues Firmenkonto trotz Pfändung eröffnen?
Es ist möglich, aber oft kompliziert. Viele Banken zögern, Kunden mit laufenden Pfändungen aufzunehmen. Du müsstest deine individuelle Situation mit der Bank besprechen und alternative Lösungen wie ein Firmenkonto ohne SCHUFA suchen.
Wie wirkt sich eine Kontopfändung auf meine Kreditwürdigkeit aus?
Eine Kontopfändung kann deine Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen, da sie oft mit negativen SCHUFA-Einträgen einhergeht. Dies kann zukünftige Finanzierungen, Verträge und möglicherweise Geschäftsbeziehungen erschweren.
Ist es möglich, mit Gläubigern über die Pfändung zu verhandeln?
Ja, du kannst eine Ratenzahlung oder eine Freigabe mit dem Gläubiger vereinbaren. Eine Zahlungsvereinbarung allein hebt die Kontopfändung jedoch nicht automatisch auf. Kläre ausdrücklich, welche Erklärung der Gläubiger gegenüber der Bank abgibt und wann wieder über das Guthaben verfügt werden darf.
Können Gläubiger auch auf meine privaten Konten zugreifen?
Ja, wenn du als Einzelunternehmer tätig bist, gibt es keine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen, wodurch auch private Konten von einer Pfändung betroffen sein können.
Kann man aus einem Geschäftskonto ein P-Konto machen?
Ja, die Umwandlung eines Geschäftskontos in ein P-Konto ist möglich. Wenn du als natürliche Person agierst, zum Beispiel als Einzelunternehmer oder Freiberufler, kannst du dein Geschäftskonto schützen, indem du es in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandelst. Für juristische Personen, wie GmbHs oder UGs, ist diese Option nicht verfügbar, da das P-Konto ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten ist. Diese Umwandlung muss bei der Bank beantragt werden, bei der das Konto geführt wird. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Änderung vorzunehmen und darf hierfür keine Gebühren erheben. Es ist wichtig zu beachten, dass jeder Kontoinhaber nur ein P-Konto führen darf. Daher muss sorgfältig abgewogen werden, welches Konto (privat oder geschäftlich) diesen Schutz erhalten soll. Nach der Umwandlung sind die Guthaben bis zu einem gewissen Grundfreibetrag vor Pfändungen geschützt.
Wie kann ich mein Einkommen schützen, wenn mein Businesskonto gepfändet wird?
Als Einzelunternehmer oder Freiberufler kannst du für dein eigenes Zahlungskonto P-Konto-Schutz beantragen. Prüfe zusätzlich nachweisbare Erhöhungsbeträge und gegebenenfalls einen Antrag auf weitergehenden gerichtlichen Schutz. Für GmbH- und UG-Konten gilt dieser persönliche Schutz nicht.
Kann eine Pfändung rückgängig gemacht werden?
Eine Pfändung kann aufgehoben oder vom Gläubiger freigegeben werden. Allein eine Zahlung oder Ratenvereinbarung entsperrt das Konto nicht automatisch. Die Bank muss die erforderliche Freigabe oder gerichtliche Entscheidung erhalten; lass dir den Weg zur Aufhebung ausdrücklich bestätigen.
Befindest du dich in der komplexen Situation einer Geschäftskonto-Pfändung oder möchtest vorbeugende Informationen? Teile deine Geschichte oder stelle deine dringenden Fragen hier in den Kommentaren. Wir freuen uns auf deine Kommentare!
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Guten Tag
wen ein Unternehmen eine Pfändung hat kann er mir trotzdem mein Geld was mir zusteht überweisen ? Die Dienstleistungen habe ich erbracht und das ist offiziell auf Papieren ?
Gruss Carlos
Hallo Carlos,
vielen Dank für deinen Kommentar.
Es tut uns sehr leid, dass du nach dem Erbringen deiner Dienstleistung jetzt um dein dir zustehendes Geld bangen musst.
Laut unserer Recherche ist es von einem gepfändeten Konto aus nicht möglich, Überweisungen zu tätigen. Der Grund ist, dass die Bank nach der Pfändung eine Verfügungssperre einrichtet. Der Kontoinhaber kann in diesen vier Wochen nicht über das Guthaben auf seinem Girokonto verfügen. Das bedeutet, dass auch kein Bargeldbezug am Geldautomaten oder Bankschalter erfolgen kann.
Hier findest du weitere Informationen: https://www.paycenter.de/ratgeber/wie-laeuft-eine-kontopfaendung-ab/
Erst wenn der Gläubiger eine Aufhebung der Kontopfändung beantragt, wird die Kontopfändung aufgehoben. Und dann sind auch wieder Überweisungen von dem Girokonto aus möglich.
Allerdings können Pfändungen und das gerichtliche Mahnverfahren wenige Wochen bis zu mehreren Jahren dauern. Es hängt davon ab, wie schnell die Forderungen beglichen werden.
Mehr Informationen findest du hier: https://www.handwerk.com/9-tipps-wenn-der-kunde-die-rechnung-nicht-bezahlt
Verständlicherweise kannst du nicht so lange warten und möchtest Gewissheit haben.
Wir empfehlen dir daher, dich schnellstmöglich an deinen Anwalt zu wenden, um am Ende nicht leer auszugehen. Der Anwalt wird dir nähere Informationen geben und rechtliche Schritte einleiten.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Hallo zählt der Pfändungsschutz auch für die kosten für meine Arbeitnehmer ( Gehalt,Krankenkasse,Lohnsteuer usw)?
Und kosten für die Infrastruktur des Betriebs (Einzelunternehmen)?
Mit freundlichen Grüße
Sven
Hallo Sven,
vielen Dank für deinen Kommentar. Tatsächlich genießt du als Freiberufler oder Einzelunternehmer den Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung. Natürlich können wir dir hier auf unserer Plattform nicht in allen Details aufzeigen, wie du das Thema Vollstreckungsschutz am besten angehst. Schließlich ist jeder Fall anders und jeder von einer Pfändung Bedrohte hat andere Kosten zu bewältigen. Außerdem kommt es auf die Art und den Umfang deiner Selbstständigkeit an und welche Verpflichtungen du Gläubigern genau zu leisten hast. Auch wissen wir nicht, was dein Antrag beim Amtsgericht auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze – sofern er bereits gestellt wurde – alles beinhaltet.
Der Pfändungsschutz ist in §§ 850f ZPO und 850i ZPO geregelt. Grundsätzlich sollen damit jede Art von Kosten gewährleistet bleiben, die du für den Erhalt und den Fortbestand deiner Selbstständigkeit benötigst. Neben Mieten, Steuerzahlungen und Krankenkassenbeiträgen für dich umfasst der Pfändungsschutz in diesem Fall natürlich auch die Kosten für deine Mitarbeiter. Hast du beispielsweise Mietschulden für deine Geschäftsräume oder Außenstände bei der Krankenkasse, werden diese Kosten ebenfalls berücksichtigt.
Deine Gläubiger dürfen erst dann ihr Geld einfordern, wenn alle Kosten für deine Selbständigkeit inklusive der wiederkehrenden Kosten gedeckt sind. Natürlich muss auch noch dein Grundfreibetrag gemäß Pfändungstabelle berücksichtigt werden. Denke daran, dass du diesen Pfändungsschutz nicht automatisch hast. Das Gericht kennt schließlich nicht deine Kosten. Du musst also einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht einreichen, in dem du gemäß §§ 850f ZPO und 850i ZPO darum bittest, deine Pfändungsfreigrenze um deine notwendigen betrieblichen Ausgaben anzuheben. Selbstverständlich solltest du die entsprechenden Nachweise zur Hand haben. Das Gericht wird dann diesen Antrag prüfen und sollten deine Unterlagen korrekt sein, wird die Pfändungsfreigrenze angehoben. Das bedeutet, der unpfändbare Betrag auf deinem Pfändungsschutzkonto ist danach höher als der Grundfreibetrag und du kannst deine Kosten decken.
Jetzt fehlt nur noch das Pfändungsschutzkonto, auf das du gemäß § 850k ZPO Anspruch hast. Führst du bereits eines? Falls nicht, schau doch einmal in unserem Vergleich nach einem P-Konto für dich. Unser Tipp wäre jedoch noch, dass du vorher gut abwägst, ob dein privates Girokonto oder dein Geschäftskonto das P-Konto werden soll. Wir hoffen, dass wir dir mit unserer Antwort helfen konnten.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net
Ich wusste nicht, dass es ein Pfändungsschutzkonto existiert. Ich bin ein Freiberufler und es kann eine gute Möglichkeit für mich, sich selbst gegen zukünftige Probleme zu schützen. Gut, dass in meinem Fall dieses Konto erlaubt ist. Vielen Dank für die Information!
Hallo Adrian,
vielen Dank für deinen Kommentar. Wir freuen uns immer, wenn unsere Tipps bei unseren Lesern in Resonanz gehen und ihnen echte Mehrwerte für den beruflichen Alltag bieten. Hast du denn dein Geschäftskonto bereits in ein P-Konto umgewandelt? Das erlaubt dir der Gesetzgeber, denn als Freiberufler oder Selbstständiger bleibst du eine natürliche Person. Juristische Personen wie GmbH oder UG haben diese Möglichkeit nicht.
Es gibt aber Situationen, in denen wir dazu raten, genau zu prüfen, ob das Businesskonto zum P-Konto werden soll. Der Hintergrund: Jeder darf von Gesetzes wegen nur ein P-Konto führen. Das ist entweder dein Business Konto als Freiberufler oder dein privates Girokonto. Frage dich daher, welches Konto du lieber schützen möchtest. Denn sobald dein Geschäftsgirokonto auf Pfändungsschutz umgestellt wurde, bleibt dir diese Möglichkeit für dein persönliches Girokonto verwehrt. Denn das Privatkonto kannst du nicht mehr umstellen lassen. Potenzielle Gläubiger könnten dann direkt die Pfändung einleiten. Genau das ist ihnen bekannt. Denn kommt es zu Problemen, werden Gläubiger versuchen, beide Konten zu pfänden. Daher raten wir dir und allen anderen Lesern, genau zu überlegen, welches Konto das Pfändungsschutzkonto werden soll.
Denke dabei auch an die betriebsnotwendigen Kosten. Denn erst, wenn du die Kosten für Steuern, Miete, Löhne und sonstige Betriebskosten gezahlt hast, dürfen Gläubiger pfänden – sofern du dann noch über dem Grundfreibetrag liegst. Allerdings musst du beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze stellen. Denn dieser erweiterte Pfändungsschutz besteht nicht automatisch, weil du selbstständig bist.
Obwohl wir eigentlich immer dazu raten, Geschäftskonto und privates Girokonto säuberlich voneinander zu trennen, gibt es im Kontext einer drohenden Pfändung noch eine Alternative. Indem du beide Konten zusammenlegst und als P-Konto führst, kannst du dann den vollen Pfändungsschutz genießen und musst nicht befürchten, dass eines der beiden Konten gepfändet wird.
Wie du siehst, ist das ein sehr umfangreiches Thema, das immer individuell entschieden werden muss. Führst du nun dein Geschäfts-Girokonto als P-Konto? Oder hast du bevorzugt, dein privates Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln? Hast du noch einen Tipp für die anderen Leser? Wir freuen uns, wieder von dir zu hören. Diese Seite lebt von den Erfahrungen der Leser entscheidend mit.
Herzliche Grüße,
Alessia von Geschaeftskonten24.net